
Der Gesetzgeber war nach Angaben eines Sprechers des Bundesamtes von rund 25.000 Meldungen und daraus resultierenden 500 Bußgeldverfahren im Jahr ausgegangen. Bei Anhaltspunkten für einen rechtswidrigen Inhalt werden laut BfJ die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet. "Hiervon zu unterscheiden sind etwaige Bußgeldverfahren gegen die sozialen Netzwerke nach dem NetzDG. Diese Bußgeldverfahren werden durch das BfJ geführt", sagte der Behördensprecher dem "Handelsblatt". Gegen Facebook erging zuletzt ein Bußgeldbescheid des Bundesamtes über zwei Millionen Euro. Wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion mitteilte, habe das Bundesamt wegen NetzDG-Verstößen bisher 31 Bußgeldverfahren gegen Anbieter sozialer Netzwerke eingeleitet. Am 1. Oktober 2017 war das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass Online-Plattformen wie Facebook oder Youtube Inhalte, die strafbar sind, binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen müssen. Bei weniger eindeutigen Fällen haben sie eine Woche Zeit. Nutzer können sich beim Bundesamt für Justiz beschweren, wenn die Netzwerke nicht schnell genug reagieren.
Foto: Zwei Männer surfen im Internet, über dts Nachrichtenagentur