
20,0 Prozent der Verfahren endeten mit einer Anklage beziehungsweise einem Strafbefehlsantrag und 23,3 Prozent auf andere Art (zum Beispiel mit der Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft oder durch die Verbindung mit anderen Verfahren). Insgesamt schlossen die deutschen Staatsanwaltschaften im vergangen Jahr 4,9 Millionen und damit 81.000 mehr (+1,7 Prozent) Ermittlungsverfahren in Strafsachen ab als im Vorjahr. Die Ermittlungsverfahren wurden überwiegend von Polizeidienststellen an die Staatsanwaltschaften übergeben (81,6 Prozent). Die übrigen Verfahren wurden von Staatsanwaltschaften selbst, von Steuer- beziehungsweise Zollfahndungsstellen oder von Verwaltungsbehörden eingeleitet. Rund ein Drittel (32,3 Prozent) der erledigten Strafverfahren bezog sich auf Eigentums- und Vermögensdelikte. Darauf folgten Straßenverkehrsdelikte mit 18,0 Prozent, Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit 9,4 Prozent sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz mit 8,3 Prozent. Der Zuwachs der erledigten Verfahren gegenüber dem Vorjahr gehe nicht auf eine spezielle Deliktart zurück, so die Statistiker. Vielmehr habe es bei den verschiedenen Verfahrensgegenständen gegenläufige Entwicklungen gegeben. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verzeichneten mit +14,1 Prozent den prozentual höchsten Zuwachs, machten aber mengenmäßig weniger als zwei Prozent aller staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren aus. Der prozentuale Anstieg der erledigten Verfahren wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (+8,9 Prozent) wirkte sich aufgrund des Gewichts dieses Deliktbereichs stärker auf das Gesamtergebnis aus. Ebenso, nur in umgekehrter Richtung, wirkte sich der Rückgang der Eigentums- und Vermögensdelikte um 2,8 Prozent dämpfend auf den Gesamtzuwachs aus, da diese Delikte etwa ein Drittel aller Verfahren ausmachten, so die Statistiker weiter.
Foto: Justizzentrum Essen, über dts Nachrichtenagentur