
"Aktuell beraten wir die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie. In diesem Zusammenhang werden wir sehr genau prüfen, ob es noch weitergehender Änderungen bedarf", sagte der CDU-Innenpolitiker Mathias Middelberg dem "Handelsblatt" (Montagausgabe). Er erinnerte zugleich daran, dass bereits in der letzten Legislaturperiode das geltende Recht geändert worden sei. Die Waffenbehörden könnten seitdem Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden leichter einbeziehen und waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, gab zu bedenken, dass schon nach dem heutigen Waffenrecht Rechtsextremisten nicht über die erforderliche Zuverlässigkeit zum Waffenbesitz verfügten. "Da der Verfassungsschutz beim mutmaßlichen Komplizen im Mordfall Lübcke sogar in die Prüfung involviert war, hätte eine Regelabfrage nichts gebracht", sagte Kuhle dem "Handelsblatt". "Um nicht aus Aktionismus legale Waffenbesitzer wie Sportschützen und Jäger unter Generalverdacht zu stellen, sollte eine solche Abfrage beim Verfassungsschutz auch weiterhin nur erfolgen, soweit Anhaltspunkte für eine extremistische Gesinnung und Gewaltbereitschaft erkennbar sind." Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz spricht dagegen von einer überfälligen Reform des Waffenrechts. "Wir sind gespannt, ob der Vorstoß der Justizministerin koalitionsintern abgestimmt ist und es hier nun endlich zu echten Verbesserungen im Sinne der inneren Sicherheit kommt", sagte von Notz dem "Handelsblatt". Der Bundes regierung warf er vor, jahrelang Forderungen nach Gesetzesverschärfungen "weitgehend ignoriert" zu haben. "Hierdurch ist es zu echten Gefährdungen für die innere Sicherheit gekommen." Mit dem Vorstoß Lambrechts habe die Bundesregierung nun "eine lupenreine 180-Grad-Kehrtwende hingelegt".
Foto: Christine Lambrecht, über dts Nachrichtenagentur