
Wie die Umfrage außerdem zeigt, würde sich mehr als jeder vierte befragte Versicherte nicht erneut für die private Krankenversicherung entscheiden (27 Prozent).
Sollte die Erstattung einer Arztrechnung abgelehnt werden, sollten Betroffene unverzüglich das Ablehnungsschreiben des Versicherers an den behandelnden Arzt oder die zuständige Abrechnungsstelle weiterleiten. "PKV-Versicherte sollten ihren Arzt unbedingt um eine Begründung für die strittige Behandlung bitten und diese dann wiederum dem Versicherer zukommen lassen", rät Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von Finanztip. "In schwierigen Fällen können sich Versicherte an den Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung wenden, der dann vermittelt und eine außergerichtliche Klärung mit der Versicherungsgesellschaft anstrebt - die jedoch nicht immer gelingt."
Doch auch ein Rechtsstreit zwischen Versicherten und ihrer privaten Krankenversicherung ist keinesfalls nur die Ausnahme: Über fünf Prozent der Befragten gaben an, bereits einen Prozess gegen ihren Versicherer geführt zu haben, wie die Online-Studie von Finanztip zeigt.
Foto: Patient mit Infusionsständer (Archiv), über dts Nachrichtenagentur