
Dies entspricht einem Anstieg von 7,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat, so die Statistiker.
Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren; für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2024 lag die Altersgrenze daher bei 66 Jahren.
Rund 522.000 beziehungsweise 41,4 Prozent der Empfänger von Grundsicherung waren im Alter von 18 Jahren bis unter die Altersgrenze. Sie erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. Ihre Zahl blieb gegenüber dem Vorjahresmonat unverändert.
Die Zahl leistungsberechtigter Geflüchteter aus der Ukraine stieg von rund 87.000 im Dezember 2023 auf insgesamt rund 99.000 im Dezember 2024 und damit um 14,6 Prozent. Dieser Anstieg hatte somit erneut maßgeblichen Anteil an der Gesamtentwicklung, wenn auch etwas weniger stark als im Vorjahr (Dezember 2023: +18,8 Prozent gegenüber Dezember 2022).
Der aktuelle Anstieg der Zahl der Leistungsberechtigten bei der Grundsicherung geht auch auf eine im Vergleich zu den Vorjahren überdurchschnittliche Anhebung der Regelsätze zum 1. Januar 2024 zurück und führte somit zu einem größeren Kreis von Leistungsberechtigten. So gilt beispielsweise für Alleinstehende seitdem ein um 61 Euro erhöhter Regelsatz von monatlich 563 Euro (+12,2 Prozent).
Foto: Älteres Paar (Archiv), über dts Nachrichtenagentur