
Der VKU hat die Gesamtkosten für den Ausbau der Klärwerke und den Betrieb bis 2045 auf neun Milliarden Euro beziffert.
Die KARL-Richtlinie führt die Herstellerverantwortung ein, wonach 80 Prozent der Kosten von der Pharma- und Kosmetikbranche übernommen werden müssen, etwa sieben Milliarden Euro in den kommenden 20 Jahren. Den kommunalen Spitzenverbänden zufolge wehren sich die Lobbys der beiden Branchen dagegen.
"Der Weg, der in Brüssel jetzt versucht wird, ist problematisch: Eine lange und transparent verhandelte Richtlinie in einem Omnibus-Verfahren mal eben so abzuräumen, ist keine verlässliche EU-Gesetzgebung", sagte Städtetagschef Dedy. "Wenn die Herstellerverantwortung wegfällt, landen die höheren Reinigungskosten für das Abwasser bei den Gebührenzahlerinnen und -zahlern in den Städten. Das kann so nicht richtig sein."
Der Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat sich dem Protest angeschlossen. "Mit der Verabschiedung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie wurde ein echter Paradigmenwechsel in der europäischen Gewässerpolitik erreicht. Dieser darf jetzt durch nachträgliche Änderungen oder Abschwächungen auf europäischer Ebene keinesfalls aufs Spiel gesetzt werden", sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer André Berghegger der NOZ.
"Die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung im Bereich von Pharma- und Kosmetikprodukten ist überfällig und setzt die richtigen Anreize, um zukünftig schädliche Stoffe zu vermeiden und vermehrt in alternative und weniger gewässerbelastende Produkte zu investieren." Hierdurch werde ein zentraler Beitrag für den Gewässerschutz geleistet.
Foto: Kosmetikprodukte (Archiv), über dts Nachrichtenagentur