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Bericht: Wirecard-Insolvenzverwalter erhält kaum Akteneinsicht


Landgericht München I (Archiv), über dts NachrichtenagenturIm Insolvenzverfahren bei Wirecard beklagt Insolvenzverwalter Michael Jaffé offenbar eine mangelnde Kooperation der Behörden. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin Capital unter Berufung auf Jaffés aktuellsten Sachstandsbericht für das zuständige Insolvenzgericht. In dem Bericht schreibt Jaffé, die angefragten Behörden seien "durchweg nicht bereit" gewesen, für seine Arbeit relevante Unterlagen "zu benennen oder herauszugeben". Konkret geht es um die Staatsanwaltschaft München I und die für Wirecard zuständige Strafkammer des Landgerichts München I sowie die Wirtschaftsprüferaufsicht APAS. Wie Jaffé in seinem Bericht ausführt, habe die Münchner Staatsanwaltschaft seinem Team "bislang nur in minimalem Umfang Akteneinsicht gewährt".

Nach Anträgen bei der Strafkammer direkt nach der Erhebung der Anklage im zentralen Wirecard-Strafverfahren im Frühjahr 2022 habe man bisher nur die Anklageschrift sowie "eine Übersicht über die Anlagenbände" einsehen können. Die APAS, die im Zusammenhang mit der Wirecard-Pleite ein Aufsichtsverfahren gegen den Abschlussprüfer EY geführt hat, lehnte Jaffé zufolge zwei Anträge auf Akteneinsicht 2021 und Ende 2024 komplett ab. Dabei habe auch eine Rolle gespielt, dass die Münchner Staatsanwaltschaft unter Verweis auf ihre laufenden Ermittlungen gegen frühere Wirecard-Manager und EY-Mitarbeiter einer Herausgabe der APAS-Akten widersprochen habe, heißt es in dem Bericht. Die Blockadehaltung der Behörden dürfte die Aufgabe des Insolvenzverwalters erschweren, den Schaden für die Gläubiger zu begrenzen - etwa durch Haftungsansprüche gegen EY. Auf Anfrage von Capital wollte sich Jaffé nicht zu seinen Feststellungen äußern. Die Staatsanwaltschaft München I verwies darauf, dass das Landgericht über die Anträge auf Akteneinsicht entscheide. Die Kooperation mit dem Insolvenzverwalter "war und ist hervorragend", teilte sie mit. Die APAS ließ Fragen des Magazins unter Verweis auf Verschwiegenheitspflichten unbeantwortet.

Foto: Landgericht München I (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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