
Und insofern müssten Demokraten hier sehr wachsam sein. "Da kann es keine Normalität geben."
Mit Blick auf den Vorsitz von Bundestagsausschüssen und die Wahl der Bundestagsvizepräsidenten gebe es eine klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: "Dass es keinen Anspruch gibt, gewählt zu werden. Insofern ist es Aufgabe der Abgeordneten zu entscheiden, wem man dieses Vertrauen gibt." Aus seiner Sicht habe man etwa bei dem AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzendem des Rechtsausschusses erlebt, wie dieser den Vorsitz "klar missbraucht hat", so Miersch weiter. Deswegen werde man immer wieder sehr sorgfältig abwägen.
Foto: Matthias Miersch (Archiv), über dts Nachrichtenagentur