AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

Unser Börsen-Club: +1033%, +484%, +366%: Schau dir die Gewinnerliste an.

Bamf leitet Prüfverfahren gegen Flüchtlinge wegen Heimreisen ein


Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv), über dts NachrichtenagenturDas Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat Verfahren gegen mehr als 2.000 Flüchtlinge angelegt, die in den vergangenen Monaten in ihre Heimat gereist sind. Das berichtet die "Welt am Sonntag" nach einer Anfrage bei der Behörde. Am Ende des Verfahrens steht ein möglicher Entzug des Schutztitels in Deutschland. Zwischen dem 1. November 2024 und dem 31. März 2025 seien "insgesamt 2.157 Widerrufsprüfverfahren aufgrund temporärer Heimreisen in das Herkunftsland angelegt" worden, sagte ein Bamf-Sprecher der "Welt am Sonntag".

Die häufigsten Heimreiseländer waren in diesem Zeitraum demnach der Irak mit 762 Fällen, Syrien mit 734 Fällen, Afghanistan mit 240 Fällen, der Iran mit 115 Fällen und die Türkei mit 31 Fällen. Sobald das Amt von einer Heimreise erfahre, lege es eine "Widerrufsakte an, um den Vorgang zu dokumentieren", sagte der Sprecher weiter. "Für das Herkunftsland Syrien gilt derzeit aber ein temporärer Verfahrensaufschub, das heißt, die Verfahren werden derzeit nicht weiter bearbeitet." Die Zahlen geben erstmals detailliert Auskunft über den Umfang der Prüfverfahren, die das Bamf gegen Flüchtlinge aufgrund von Heimreisen eingeleitet hat. Grundsätzlich kann der Schutzstatus aus mehreren Gründen geprüft und widerrufen werden, etwa wenn sich die Lage im Herkunftsland geändert hat oder wenn Betroffene schwer straffällig wurden. In den vergangenen Jahren hatte die Behörde lediglich die Gesamtzahl der Verfahren angegeben. Demnach wurden im gesamten Jahr insgesamt 17.578 sogenannte Widerrufsprüfverfahren angelegt. Die Regeln für Heimreisen von Flüchtlingen wurden aber zuletzt gesetzlich verschärft. Seit dem 31. Oktober 2024 gilt die gesetzliche Klarstellung, dass die Voraussetzungen für Schutz in der Regel nicht mehr vorliegen, wenn Betroffene in ihre Heimat reisen. Ausnahmen bestehen, "wenn die Reise sittlich zwingend geboten ist". Schutzberechtigte sind seitdem "verpflichtet, Reisen in ihren Herkunftsstaat sowie den Grund der Reise vor Antritt der Reise gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde anzuzeigen". Die Ausländerbehörde leitet die Anzeige dann "zur Prüfung des Widerrufs der Rechtsstellung" an das Bamf weiter. Bislang steht nur in einem Bruchteil der Verfahren am Ende der Entzug des Schutztitels.

Foto: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

 

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.