Seit gut einem Jahr gilt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Es schreibt vor, dass Online-Plattformen wie Facebook oder YouTube strafbare Inhalte nach einem Hinweis binnen 24 Stunden löschen müssen. Bei weniger eindeutigen Fällen bleiben ihnen eine Woche Zeit. In den ersten zwölf Monaten scheinen Facebook und Co sauber gearbeitet zu haben, es waren nur wenige Nutzerbeschwerden zu verzeichnen. Laut eines ARD-Berichts ist diese Einschätzung ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von Achim Graf.
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