Seit Jahresbeginn sind Drittlandhändler dazu verpflichtet, Online-Markplätzen einen Nachweis über die steuerliche Registrierung in Deutschland bzw. der EU vorzulegen. Geschieht dies nicht, können die Plattformbetreiber für die Steuerschuld der Händler haftbar gemacht werden. Die neue gesetzliche Regelung war wegen massivem Umsatzsteuerbetrug durch Drittlandhändler – insbesondere aus China – erlassen worden.
Vor allem Amazons Handelsplattform, der sogenannte „Marketplace“, war in der Vergangenheit immer ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von Marco Schnepf.
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