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Bayer droht weiterer juristischer Gegenwind

Wegen der umstrittenen Monsanto-Übernahme und im Nachgang zur turbulenten Hauptversammlung bekommt Bayer Gegenwind von einem weiteren prominenten Aktionär.

Der Anteilseigner Christian Strenger, bekannt als Fachmann für gute Unternehmensführung („Corporate Governance“), bereitet einen Antrag auf Sonderprüfung bei Gericht vor, wie Strenger der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z. / Freitagausgabe) sagte. Er braucht dafür nach dem Aktiengesetz Mitstreiter, um insgesamt Anteile im Nennwert von 100.000 Euro hinter den Antrag zu bekommen – in diesem Fall etwa 40.000 Papiere. Einige Aktionäre haben sich seinen Worten zufolge dem Plan schon angeschlossen. „Ich bin auf gutem Wege, habe aber die volle Zahl noch nicht erreicht.“
 
Als Sonderprüfer hat Strenger den Frankfurter Wissenschaftler Hans-Joachim Böcking im Sinn, der schon in der Vergangenheit in solchen Fällen auf den Plan getreten ist. Strenger betont stets, als Privataktionär zu handeln. Doch hat seine Stimme unter Investoren Gewicht: Er war Gründungsmitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate-Governance-Kodex, leitete früher die Fondsgesellschaft DWS und hat Aufsichtsratserfahrung. Er setzte schon in der Vergangenheit erfolgreich mit Sonderprüfungsanträgen Unternehmen unter Druck.
 
Bayer hatte im vergangenen Jahr Monsanto für rund 63 Milliarden Dollar übernommen. Seitdem ist der Aktienkurs verfallen, in Amerika sind mehr als 18 000 Klagen eingegangen, in denen Krebsrisiken des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup geltend gemacht werden. Auf der Hauptversammlung wurde dem Vorstand die Entlastung verweigert. Strenger scheiterte dort mit einem Antrag auf Sonderprüfung, bekam aber Zustimmung von einem Viertel der Aktionäre. Er wirft Bayer vor, die rechtlichen Risiken und den schlechten Monsanto-Ruf unterschätzt zu haben. Unter anderem verweist er darauf, dass zwischen Bekanntgabe des Übernahmeplans im Jahr 2016 und dem Abschluss der Transaktion die Zahl der Glyphosat-Klagen sprunghaft gestiegen war. Das hätte „zu einer detaillierten Analyse der bei Monsanto vorhandenen Unterlagen“ führen müssen. Außerdem kritisiert er, dass die Bayer-Aktionäre nicht in einer Hauptversammlung über eine Transaktion abstimmen konnten, welche den Konzern so fundamental verändere. In einer Auseinandersetzung mit dem Pharmakonzern Stada hatte Strenger die erforderlichen Stimmen für einen Sonderprüfungsantrag bei Gericht zusammenbekommen; der wurde in erster Instanz abgelehnt, Strenger und seine Verbündeten einigten sich dann mit dem Stada-Aufsichtsrat auf einen Vergleich. In einem Streit um Thyssen-Krupp erreichte Strenger vor Jahren, damals mit der Schutzvereinigung DSW, eine freiwillige Sonderprüfung. Bayer lehnte am Donnerstag auf Anfrage eine Stellungnahme zu Strengers Plan ab.

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