In wenigen Wochen steht fest, ob sich neben dem früheren VW-Chef Martin Winterkorn möglicherweise auch Konzernchef Herbert Diess mit einer Anklage im Zusammenhang mit dem Dieselskandal konfrontiert sieht.
„Das im Zusammenhang mit dem Dieselskandal geführte Ermittlungsverfahren wegen Marktmanipulation gegen drei Beschuldigte werden wir voraussichtlich Ende September abschließen“, sagte Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe gegenüber dem Handelsblatt.
Bei den Beschuldigten handelt es sich um VW-Vorstandsvorsitzenden Herbert Diess, Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch sowie den Ex-CEO Martin Winterkorn. In einem anderen Verfahren hatten die Braunschweiger Staatsanwälte gegen Winterkorn im April Anklage wegen Betrugs erhoben.
Seit 2016 untersuchen die Strafverfolger zudem, ob Diess, Pötsch und Winterkorn die Anleger zu spät über den Abgasbetrug und über die damit verbundenen finanziellen Folgen informiert haben. Erst am 22. September, vier Tage nach der Veröffentlichung der US-Umweltbehörde EPA, gestand VW den Betrug öffentlich ein. Der Kurs der VW-Aktie brach daraufhin massiv ein, der Konzern musste später mehr als 20 Milliarden Dollar Strafe zahlen.
Dabei wären die VW-Manager schon früher verpflichtet gewesen, die Kapitalmärkte über die drohenden Kosten zu informieren, so der Vorwurf der Strafverfolger. Spätestens nach einem internen Meeting am 27. Juli 2015, in dem die illegale Software zur Abgassteuerung und mögliche milliardenschwere Strafzahlungen Thema waren, hätte dies geschehen müssen. Der Konzern sowie die beschuldigten Manager weisen die Vorwürfe zurück.