Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) drängt nach dem zweiten Übernahmeangebot für den Münchner Lichtkonzerns Osram durch den österreichischen Sensorik-Spezialisten AMS auf eine Nachschärfung des Wertpapierübernahmegesetzes (WpÜG). Das erfuhr die WirtschaftsWoche aus Ministeriumskreisen.
„Momentan wird die Zweckmäßigkeit einer Erweiterung des Anwendungsbereichs von § 26 WpÜG geprüft“, teilte das Ministerium offiziell auf Anfrage mit. Der Wortlaut des 2001 erlassenen Gesetzes erfasse lediglich den Bieter, es gebe aber „keinen Aufschluss über den Adressatenkreis der Regelung“. AMS hatte eine Lücke im Wertpapierübernahmegesetz (WpÜG) genutzt und unter Umgehung einer zwölfmonatigen Sperrfrist nur wenige Wochen nach dem Scheitern eines ersten Übernahmeangebots bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) ein zweites Angebot eingereicht. Speziel l zu diesem Zweck war eine neue Bietergesellschaft gegründet worden.
AMS-Chef Alexander Everke sagte der WirtschaftsWoche, dass er sich vorab bei der BaFin darüber informiert habe, dass die unkonventionelle Vorgehensweise rechtmäßig sei. Finanzminister Scholz soll deshalb Gerüchten zufolge BaFin-Chef Felix Hufeld angerufen haben. In Berlin beraten die Ministerialen nun darüber, ob man das Gesetz so überarbeiten muss, dass die Sperrfrist auch für dem Übernehmer nahestehende neue Gesellschaften gilt. Unterdessen hat der Osram-Konzernbetriebsrat beim Oberlandesgericht Frankfurt Beschwerde gegen die BaFin eingereicht. Die Aufsicht hätte laut IG Metall gegen AMS vorgehen müssen. Die einjährige Sperrfrist im Übernahmegesetz ist dazu gedacht, Vorstand und Mitarbeitern eines Übernahmeziels Zeit zu geben, sich auf die eigentlichen Aufgaben des Unternehmens zu konzentrieren.