Die Bundesregierung will Kapitalbeteiligungen von Mitarbeitern an Start-ups und kleinen Unternehmen steuerlich besserstellen. Der Erfolg eines Start-ups hänge "maßgeblich von der Gewinnung hochqualifizierter Fachkräfte ab", daher solle die Beteiligung an den Unternehmen "steuerlich flankiert werden", heißt es im Referentenentwurf des Fondsstandortgesetzes, über den das "Handelsblatt" (Freitagsausgabe) berichtet. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) haben sich darauf geeinigt, den steuerfreien Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen ab Mitte 2021 von 360 Euro auf 720 Euro anzuheben.
Wichtiger noch: Die Gewinne sollen erst versteuert werden müssen, wenn die Anteile mit Gewinn verkauft werden. Bislang müssen Mitarbeiter im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung Steuern abführen, auch wenn sie Anteile gar nicht verkauft haben. Zudem sollen Wagniskapitalfonds keine Umsatzsteuer mehr auf ihre Verwaltungsgebühren abführen müssen. Die Erleichterungen für Start-ups und Venture-Capital-Fonds bedeuten nach Berechnungen des Finanzministeriums für den Staat Einnahmeverluste von 200 Millionen Euro im kommenden Jahr und ab 2023 dann Mindereinnahmen von 585 Millionen Euro. Der Präsident des Bundesverbandes Deutsche Start-ups, Christian Miele, bezeichnete die Neuregelungen als wichtigen Schritt, um Mitarbeiterbeteiligungen für Start-ups attraktiver zu machen. Die Reform sei "zwingend erforderlich, damit Start-ups im globalen `War for talents` nicht weiter ins Hintertreffen geraten und Deutschland seine Wettbewerbsfähigkeit als innovativer Tech-Standort verteidigen kann", sagte er dem "Handelsblatt".
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