Die Baumfällarbeiten auf der Baustelle des geplanten Tesla-Werks in Grünheide müssen erneut pausieren. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder), mit dem der Eilantrag zweier Naturschutzverbände gegen die Fortsetzung der Baumfällarbeiten für das Tesla-Werk Grünheide abgelehnt wurde, haben die Naturschutzverbände umgehend Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt und der zuständige 11. Senat hat eine Zwischenanordnung erlassen, mit der die Rodungsarbeiten bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde gestoppt sind.
Diese Entscheidung soll lediglich verhindern, dass die Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch die Schaffung vollendeter Tatsachen vereitelt wird. Sie ermöglicht keine Prognose über den Ausgang des Beschwerdeverfahrens, teilte das Gericht mit.
Foto: Standort von neuer Tesla-Fabrik in Brandenburg, über dts Nachrichtenagentur