Die Vorwürfe des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses in der Wirecard-Affäre gegen EY als Abschlussprüfer des mittlerweile insolventen ehemaligen Dax-Unternehmens sind zu einem Thema für die gesamte Prüferzunft geworden.
Aus Sicht von Klaus-Peter Naumann vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) sind wichtige Fragen an den Abschlussprüfer EY im Fall Wirecard immer noch offen.
Das IDW vertritt die Interessen des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer und entwickelt Qualitätsstandards für deren Arbeit. Naumann ist geschäftsführendes Vorstandsmitglied und Vorstandssprecher des IDW und sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (F.A.Z./Mittwochsausgabe): „Es stehen schon seit längerer Zeit ungeklärte Vorwürfe im Raum, ob der Abschlussprüfer im Fall Wirecard seine Aufgaben pflichtgemäß erfüllt hat.“
Auch der gerade, wenn auch nur in Auszügen, bekanntgewordene Bericht des Sonderbeauftragten des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses habe weitere Fragen aufgeworfen. Diese ungeklärte Situation belastet laut Naumann nicht nur das Vertrauen in den Abschlussprüfer von Wirecard, sondern in den gesamten – unbeteiligten – Berufsstand und damit letztlich in die Prüfung der Abschlüsse aller anderen Unternehmen.
„Es wäre verheerend, wenn sich am Kapitalmarkt und bei Anlegern die Meinung festsetzen würde, dass Fälle wie Wirecard auch bei anderen Unternehmen jederzeit passieren können“, sagte Naumann der F.A.Z.
Die Vorwürfe müssten nun von der Abschlussprüferaufsicht (APAS) und gegebenenfalls von den Strafermittlungsbehörden zügig und vorbehaltlos aufgeklärt werden. „Ich erwarte hierzu eine aktive und transparente Mitwirkung von EY, auch zu den Fragen des Sonderbeauftragten“, so Naumann.
Dafür müsse EY aber erst Zugang zu dem eigentlich geheimen Bericht erhalten. EY müsse, auch im eigenen Interesse, zeigen, dass das Prüfungsunternehmen, wie der Berufsstand insgesamt, höchsten Qualitätszielen verpflichtet sei und diese erfülle. „Soweit sich die Vorwürfe als zutreffend erweisen sollten, müssen die Verantwortlichen unter Ausnutzung des schon heute weitreichenden, bestehenden Rahmens sanktioniert werden“, sagte Naumann.