Die AfD will laut eines Zeitungsberichts dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) per Gericht verbieten lassen, öffentlich über die Einstufung der Bundespartei als sogenannter Prüffall zu berichten.
Das berichten "Süddeutsche Zeitung", WDR und NDR unter Berufung auf die 97 Seiten umfassende Klageschrift vom 4. Februar an das Landgericht Köln. Darin werde eine entsprechende einstweilige Anordnung gefordert.
Bereits unmittelbar, nachdem der Verfassungsschutz am 15. Januar seine Entscheidung bekannt gegeben hatte, kündigte die AfD-Spitze juristische Schritte an. Das BfV lehnte es aber ab, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Nun wurde Klage eingereicht.
Diese wende sich nicht gegen die Einstufung der rechten Untergruppierung "Der Flügel" sowie der Jugendorganisation "Junge Alternative" als Verdachtsfälle, die mit geheimdienstlichen Mitteln beobachtet werden dürfen, berichtet die Zeitung weiter. Die Gesamtpartei, für die das nicht zutrifft, wende sich vor allem gegen eine angeblich stigmatisierende Wirkung, die von der Bekanntmachung des Prüffalles ausgehe.
Dies erschwere "die Ausübung der parteilichen Tätigkeit" in "erheblichem Maße", berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf die Klageschrift. Die Partei werde dabei behindert, am politischen Geschehen teilzunehmen. Nachteile entstünden besonders im Werben um Stimmen, Mitglieder und Spenden, heißt es weiter.
Foto: Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz, über dts Nachrichtenagentur