Haushaltspolitiker der Koalitionsparteien haben sehr unterschiedlich auf die Forderungen des Bundesrechnungshofs (BRH) reagiert, den Solidaritätszuschlag ab dem kommenden Jahr sukzessive abzuschmelzen.
„Der Soli muss weg – und zwar komplett für alle Bürger, Sparer und Betriebe“, fordert der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel. Weil die dauerhafte Erhebung einer Zusatzabgabe nicht vom Grundgesetz gedeckt ist, fordert der Verband das vollständige Soli-Aus.
„Spätestens, wenn die Aufbauhilfen für die neuen Länder 2019 auslaufen, muss auch mit dem Soli Schluss sein“, betont Holznagel. Um dieser Forderung auch juristisch Nachdruck zu verleihen, unterstützt der Verband seit dem Jahr 2008 eine Musterklage, die inzwischen dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorliegt (2 BvL 6/14). Zugleich bereiten wir derzeit neue Musterklagen vor, die sich konkret auf das Steuerjahr 2020 beziehen.
Rückdeckung bekommt unsere konsequente Forderung jetzt vom Bundesrechnungshofpräsidenten. Dieser hatte sich in seiner Funktion als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung dafür ausgesprochen, den Solidaritätszuschlag aus verfassungs- und haushaltsrechtlichen Gründen vollständig und zügig abzuschaffen. Holznagel zum Thema: „Vor dem Hintergrund der Soli-Klagen besteht in der Tat ein erhebliches Risiko, dass der Bundesfinanzminister den dann zu Unrecht von Bürgern und Unternehmern geleisteten Soli zurückzahlen muss. Dieses erhebliche Haushaltsrisiko sollte man nicht eingehen!“
Zum Hintergrund
CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag lediglich vereinbart, untere und mittlere Einkommen beim Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2021 zu entlasten. Im Übrigen soll der Solidaritätszuschlag fortgeführt werden, was insbesondere Sparer, Unternehmen und Facharbeiter träfe.