Stephan Ernst (45) hatte am 25. Juni im Polizeiverhör ein Geständnis abgelegt. Er hatte zugegeben, den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke auf dessen Terrasse seines Wohnhauses in Wolfhagen (Hessen) erschossen zu haben.
Jetzt hat er sein Geständnis widerrufen. Damit wird die Angelegenheit äußerst dubios.
Es stellt sich die Frage, unter welchen Umständen und mit welchen Mitteln das Geständnis zustande gekommen ist.
Der Dresdner Rechtsanwalt Frank Hannig (49) bestätigt gegenüber BILD: „Auf Antrag meines Mandanten hat es einen Verteidigerwechsel gegeben. Ich wurde als Pflichtverteidiger durch den BGH beigeordnet.“
Auf Nachfrage von BILD, ob es bei dem Mord-Geständnis bleibt, sagt Anwalt Hannig: „Mein Mandant hat heute sein Geständnis widerrufen. Mehr werde ich dazu im Moment nicht sagen.“