Das ARD Magazin Kontraste filmte einige Pegida Mitglieder und befragte sie zum Lübcke-Mord. Jetzt wird geprüft, ob die Aussagen strafrechtlich relevant sind.
Die diffamierenden Äußerungen von Pegida-Demonstranten über den ermordeten Walter Lübcke haben vermutlich strafrechtliche Konsequenzen.
Es sei ein Verfahren gegen Unbekannt wegen Billigung von Straftaten eingeleitet worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, Lorenz Haase, am Freitag dem Tagesspiegel.
Geprüft werde auch, ob weitere Straftatbestände wie Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener in Frage kommen.
Am vergangenen Montag hatten Teilnehmer der Pegida-Demonstration in Dresden gegenüber einem Team des ARD-Magazins "Kontraste" den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten gerechtfertigt.
Ein Demonstrant sagte, "ja wie es in den Wald hineingerufen wird, so schallt's wieder raus". Ein weiterer Demonstrant bezeichnete Lübcke als "Volksverräter".
Die Sendung wurde am Donnerstagabend ausgestrahlt. Die sächsische Polizei versucht jetzt, die Demonstranten zu ermitteln, die sich mutmaßlich strafbar gemacht haben.