Die schleswig-holsteinische AfD-Vorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein ist vom Bundesschiedsgericht aus der AfD ausgeschlossen worden.
Das erfuhr die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" aus Parteikreisen. Das Bundesschiedsgericht hatte auf Antrag des Bundesvorstandes eine Entscheidung des schleswig-holsteinischen Landesschiedsgericht überprüft, das einen Parteiausschluss von Sayn-Wittgenstein abgelehnt hatte.
Ihr war vorgeworfen worden, die Partei geschädigt zu haben, weil sie unter anderem Fördermitglied in einem rechtsextremen Verein war, der Holocaust-Leugnern ein Forum bietet. Die Urteilsbegründung des Bundesschiedsgerichts der AfD ist noch nicht bekannt.