AfD: „Falsche Rücksichtnahme der CDU vor dem Koalitionspartner SPD wird wohl dazu führen, dass der seit Jahren ungleich erhobene Dauer-Soli für einen Teil der Bevölkerung erhalten bleibt".
Diskutiert wurde in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses vom 04.11.2019 über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der die schrittweise Rückführung des Solidaritätszuschlags für niedrige und mittlere Einkommen ab dem Jahr 2021 vorsieht.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter erklärt dazu:
„Falsche Rücksichtnahme der CDU vor dem Koalitionspartner SPD wird wohl dazu führen, dass der seit Jahren ungleich erhobene Dauer-Soli für einen Teil der Bevölkerung erhalten bleibt – und das obwohl sich die Experten überwiegend darüber einig sind, dass der Solidaritätszuschlag sofort und für jedermann abzuschaffen ist.“
Fast dreißig Jahre nach dem Mauerfall liegt es für Keuter auf der Hand, dass der Solidaritätszuschlag zu einer Dauer-Ergänzungsabgabe und damit unzulässig geworden ist. Er wollte in der Anhörung von dem geladenen Sachverständigen Dr. Michael Balke, Finanzrichter a.D., unter anderem wissen, wie es sein kann, dass der Soli von Arbeitnehmern und Freiberuflern voll, dagegen von Gewerbetreibenden und Beziehern ausländischer Einkünfte – bei gleich hohem Einkommen – nur ermäßigt, also niedriger, erhoben wird.
Balke erklärte: „Dies liegt vor allem an den schlecht gemachten Steuergesetzen; die Anrechnungsvorschriften für Gewerbe- und ausländische Steuern haben begünstigende Fernwirkungen beim Soli für Bezieher gewerblicher und ausländischer Einkünfte. Dadurch werden etwa Arbeitnehmer, Freiberufler sowie sämtliche Bezieher inländischer Einkünfte seit Jahren diskriminiert.
Zusätzlich liegt es daran, dass der II. Senat des Bundesfinanzhofs mit seinen Entscheidungen aus 2011 und 2018 die ungleiche Soli-Erhebung nicht erkennt bzw. ignoriert. Leider hat das Bundesverfassungsgericht immer noch nicht über den 70seitigen Vorlagebeschluss des 7. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts aus 2013, nach dem der Solidaritätszuschlag schon jetzt mehrfach verfassungswidrig ist, entschieden. Die überlange Verfahrensdauer beim Bundesverfassungsgericht grenzt an Rechtsverweigerung.“
Keuter: „Obwohl die Fraktionen der CDU/CSU, FDP und AfD eine Mehrheit für die sofortige und bedingungslose Abschaffung des Solidaritätszuschlags hätten, wird die CDU/CSU Fraktion wohl den Weg der Fraktion der SPD, die den Solidaritätszuschlag mittlerweile als Vermögenssteuer und Umverteilungssteuer missbraucht, gehen. Damit zeigt sich erneut, dass beide Parteien als Volkspartei ausgedient haben. Die sofortige Entlastung der Steuerzahler durch die Abschaffung des ungleichen Dauer-Soli ist mehr als geboten. Die seit über 25 Jahren andauernde Steuer-Sonderbelastung nach dem Solidaritätszuschlagsgesetz muss endlich beendet werden.“