Der SPIEGEL berichtet über die Vergangenheit von AfD-Bundesvorstand Andreas Kalbitz und dessen angeblich rechtsradikalen Umtrieben. Kablitz: "Frei erfunden".
Der Bundeswehr-Geheimdienst hat nach SPIEGEL-Informationen »Erkenntnisse über die Beteiligung an extremistischen Bestrebungen« über den heutigen AfD-Bundesvorstand Andreas Kalbitz gesammelt.
Er war von 1994 bis 2005 Fallschirmjäger bei der Bundeswehr. Mindestens drei Gespräche führte der Militärische Abschirmdienst (MAD) mit Kalbitz, 2001 baten ihn Bundeswehrleute zum Personalgespräch, ein MAD-Vermerk landete in seiner Stammakte. Außerdem ist Kalbitz nach SPIEGEL-Informationen für Reservisteneinsätze gesperrt. Das belegen interne Bundeswehrunterlagen.
Demnach befragte der Geheimdienst Kalbitz zu einer nationalistischen Wallfahrt in Belgien, an der er sich 1999 und 2000 beteiligt hatte. Außerdem interessierten sie sich für seine Mitgliedschaft bei der »Jungen Landsmannschaft Ostpreußen« (JLO), einer rechtsextremen Organisation, die vom Verfassungsschutz beobachtet wurde und als Vorfeldorganisation der NPD galt.
Deren Nachfolger »Junge Landsmannschaft Ostdeutschland« steht heute auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD – eigentlich müsste Kalbitz also aus der Partei ausgeschlossen werden, sollte er die Mitgliedschaft bei seinem Eintritt 2013 verschwiegen haben. Damals gab es die Unvereinbarkeitsliste noch nicht, frühere Mitgliedschaften in extremistischen Organisationen mussten aber schon immer angegeben werden. Der Landesvorstand der Brandenburger AfD antwortete nicht, ob Kalbitz dies offengelegt hatte.
Kalbitz gab laut dem Vermerk von 2001 zu, Mitglied der JLO zu sein, und das schon seit mindestens sieben Jahren. Bislang war nur bekannt, dass er Texte für die JLO-Zeitung »Fritz« geschrieben hatte. Kalbitz sagte laut Vermerk außerdem, dass er Ende 2000 und Anfang 2001 zwei Veranstaltungen für die JLO in den Räumen der rechtsextremen Burschenschaft Danubia mitorganisiert habe, als Einladender und Veranstaltungsleiter. Er versprach damals, seine JLO-Mitgliedschaft zu kündigen.
Auf Anfrage lässt Kalbitz über die Kanzlei Höcker mitteilen, dass die »Verdachtsmomente nicht zutreffend« seien. Entweder seien die SPIEGEL-Informationen aus der Bundeswehrzeit »frei erfunden« – oder es sei »strafrechtlich relevant gegen Dienst- und Verschwiegenheitsverpflichtungen verstoßen« worden.