Die beiden deutschen mutmaßlichen IS-Anhängerinnen, die am Freitag aus der Türkei zurückkehren, werden nach SPIEGEL-Informationen in Deutschland auf freiem Fuß bleiben. Nach Informationen aus Sicherheitskreisen liegen weder gegen die 26-jährige Heida R. aus Niedersachsen noch gegen Nasim A. aus Rheinland-Pfalz gültige Haftbefehle vor. Folglich werden sie nach der Abschiebung nicht in Gewahrsam genommen.
Heida R. aus Niedersachsen war 2014 mit einem IS-Kämpfer aus Deutschland nach Syrien gegangen. Ihr Mann wurde demnach später bei Kämpfen getötet. Die 26-Jährige war zunächst in einem Gefangenenlager für IS-Anhänger in Nordsyrien inhaftiert, konnte aber fliehen und wurde dann von türkischen Soldaten festgenommen.
Auch gegen Nasim A. aus Hessen, die ebenfalls am Freitag abgeschoben werden soll, führt der Generalbundesanwalt schon länger ein sogenanntes Prüfverfahren. Für einen Haftbefehl aber haben die Ermittler in beiden Fällen nicht genug in der Hand. Auch Nasim A. war nach Erkenntnissen der Behörden aus dem Gefangenenlager Ain Issa in Nordsyrien geflohen und dann von türkischen Sicherheitskräften festgesetzt worden.
Schon am Donnerstag erwarten die deutschen Behörden die Rückkehr der siebenköpfigen Familie des Deutsch-Irakers Kanan B. aus Hildesheim. Die Türkei vermutet, dass der in Deutschland als radikaler Salafist bekannte B. im Frühjahr 2019 von der Türkei aus nach Syrien reisen wollte. B. und seine Familie sitzen deswegen seit März in Izmir in Abschiebehaft. Auch gegen ihn liegt hierzulande kein Haftbefehl vor.
Neben den beiden Frauen hat die Türkei noch zwei weitere IS-Anhängerinnen aus Deutschland in Haft, auch sie sollen bald abgeschoben werden. Nach SPIEGEL-Informationen handelt es sich dabei um Elina F. aus Hamburg und Lisa R. aus Rheinland-Pfalz. Auch gegen die beiden läuft beim Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren. Auch gegen sie konnten die Fahnder jedoch bisher keine Haftbefehle erwirken.
Foto: Türkische Flagge, über dts Nachrichtenagentur