In der Debatte über Lockerungen der Corona-Beschränkungen für die Gastronomie hat der CDU-Wirtschaftsrat Mindestgastzahlen, eingeschränkte Öffnungszeiten und ein Ausschankverbot für Schnaps vorgeschlagen.
"Wenn Abstandsregeln, Höchstgastzahlen im Außen- wie Innenbereich und gegebenenfalls auch reduzierte Geschäftszeiten vorgeschrieben werden, sollte einer behutsamen Lockerung der Beschränkungen im Gastronomiegewerbe nichts im Wege stehen", sagte Wirtschaftsrats-Generalsekretär Wolfgang Steiger dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Sonntagausgaben). "Unter Umständen kann auch über ein vorübergehendes Ausschankverbot für hochprozentigen Alkohol nachgedacht werden."
Mit Blick auf den Koalitionsbeschluss, die Mehrwertsteuer für die Gastronomie befristet zu senken, sagte Steiger weiter: "Die beste Hilfe für die vom Coronavirus infizierten Gastronomiebetriebe wären reale Umsätze." Die Margen in der Gastronomie seien gering, die finanziellen Rücklagen zumeist klein.
"Wir riskieren viel: für das Bild unserer Innenstädte, für die Perspektive des ländlichen Raums und vor allem für unsere Sozialkassen, wenn wir ein Restaurantsterben in Deutschland zulassen." Der Branche sollte daher "sobald wie möglich ein Öffnungspfad mit klaren und vor allem bundesweit einheitlichen Regeln und Kriterien aufgezeigt werden". Klar sei, dass es zunächst keine vollumfängliche Öffnung geben könne.
Foto: Wodka-Flaschen, über dts Nachrichtenagentur