Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen sämtlicher Angeklagten im Verfahren gegen die sogenannte Wuppertaler "Scharia-Polizei" verworfen.
Das Urteil des Landgerichts Wuppertal enthalte keinen Rechtsfehler, teilten die Karlsruher Richter am Montag mit. Die sieben Angeklagten hatten im September 2014 mit Warnwesten bekleidet einen nächtlichen Rundgang durch die Innenstadt von Wuppertal-Elberfeld unternommen.
Einige der Warnwesten waren auf der Rückseite mit der Aufschrift "Sharia Police" versehen. Die Angeklagten wollten junge Muslime davon abhalten, Spielhallen, Bordelle oder Gaststätten aufzusuchen und Alkohol zu konsumieren.
Das Landgericht Wuppertal hatte die Beschuldigten im November 2016 zunächst von dem Vorwurf freigesprochen, gegen das Uniformverbot verstoßen beziehungsweise zu dem Verstoß Beihilfe geleistet zu haben. Im ersten Rechtsgang hatte der BGH die freisprechende Entscheidung des Landgerichts dann aufgehoben und dorthin zurückverwiesen.
Das Landgericht habe die Teilnahme an dem Rundgang im neuen Urteil "zu Recht als einen Verstoß gegen das Uniformverbot angesehen", so der BGH. Danach mache sich strafbar, wer öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung trage. Die Angeklagten wurden zu Geldstrafen verurteilt. Das Urteil des Landgerichts ist mit der BGH-Entscheidung rechtskräftig.
Foto: Bundesgerichtshof, über dts Nachrichtenagentur