AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

NEU - Unser Börsen-Club: Die Top Aktien 2024! KI, Uran, Gold. Jetzt 800 Euro Vorteile sichern.

Bevölkerungsschutzgesetz: Grundgesetz auf Grund gesetzt?

Nachdem die willkürlichen Corona-Maßnahmen der Regierung immer wieder von Gerichten gekippt werden, sollen sie jetzt mit Hilfe eines Gesetzes „gerichtsfest“ gemacht werden. Eine historische Attacke auf Freiheit und Demokratie.

 

von Vera Lengsfeld

„Dritte Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” vor - kurz  „Bevölkerungsschutzgesetz": Was da mit heißer Nadel zusammengestrickt wurde und am Freitag, dem 6.11. im Bundestag in erster Lesung diskutiert wird, ist eine Aushebelung der Grundrechte der Bürger. Versteckt wird dieser Angriff auf unser Grundgesetz hinter der angeblichen Pandemielage von „nationaler Tragweite“.

„Um den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Parlamentsvorbehalts aus Artikel 80 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 des Grundgesetzes angesichts der länger andauernden Pandemielage und fortgesetzt erforderlichen eingriffsintensiven Maßnahmen zu entsprechen, ist eine gesetzliche Präzisierung im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität möglicher Maßnahmen angezeigt.

Der Gesetzgeber nimmt vorliegend die Abwägung der zur Bekämpfung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite erforderlichen Maßnahmen und den betroffenen grundrechtlichen Schutzgütern vor und regelt somit die wesentlichen Entscheidungen.“

Die Regierung hält an der angeblichen Notwendigkeit, die Gesundheit der Bevölkerung mit Zwangsmaßnahmen zu schützen fest zu einer Zeit, da die WHO bereits Entwarnung gegeben und verkündet hat, dass Covid 19 weniger tödlich ist, als angenommen. Das stimmt mit den Erfahrungen überein, die man in Deutschland mit der Pandemie bislang gemacht hat.

Die Todeszahlen, obwohl man „an und mit“ Covid 19 Gestorbene zählt, liegen noch weit unter der Zahl an Krankenhauskeimen Verschiedenen und deutlich unter den Grippetoten vergangener Jahre. Es gibt also keinen Grund für diese Gesetzesinitiative, was den Pandemieverlauf betrifft. 

In § 28a: „Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des #Coronavirus SARS-CoV-2“ werden folgende Einschränkungen festgelegt:

(1) Notwendige #Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 können im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag neben den in § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten insbesondere auch sein

  • Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
    2. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,
    3. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),
  1. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,
  2. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,
  3. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,
  4. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlicher Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,
  5. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
  6. Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,
  7. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,
  8. Untersagung sowie dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,
  9. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,
  10. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
  11. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können, 
  12. Reisebeschränkungen.

Die Anordnung der Schutzmaßnahmen muss ihrerseits verhältnismäßig sein.

Der letzte Satz unter diesem drastischen Maßnahmekatalog zur Abschaffung der bürgerlichen Freiheiten ist offenbar zur Verschleierung gedacht. Wie unverhältnismäßig die Maßnahmen sind, hat der zweite Lockdown bereits gezeigt.

Obwohl weder von Restaurants, Hotels, Museen, Gedenkstätten, Theatern, Konzerthäusern noch ähnlichen kulturellen Einrichtungen eine Infektionsgefahr ausgeht, werden sie dennoch geschlossen. Die Ruinierung des Gastro- Hotel und Veranstaltungsgewerbes, sowie der freischaffenden Künstler wird dabei ungerührt in Kauf genommen.

Dass fünf Menschen, die tagsüber gemeinsam in einem Büro arbeiten, abends kein Bier miteinander trinken dürfen, ist eine bloß willkürliche Festlegung, die durch keinerlei Seuchenschutzgründe gerechtfertigt werden kann. Gleiches trifft auf viele andere Festlegungen zu. 

Welchen Geist der Gesetzentwurf atmet wird an solchen „Präzisierungen“ klar:

„Zu 2. Abstandsgebot

Insbesondere steigt die Aerosolausscheidung bei lautem Sprechen, Singen oder Lachen stark an. In Innenräumen steigt hierdurch das Risiko einer Übertragung deutlich, auch über einen größeren Abstand als 1,5 m. Wenn der Mindestabstand von 1,5 m ohne Mund-Nasen-Bedeckung unterschritten wird, z. B. bei größeren Menschenansammlungen, besteht auch im Freien ein erhöhtes Übertragungsrisiko. Bei einer Ausbreitung der Pandemie kann es daher erforderlich sein, Abstandsgebote konsequent auch in öffentlichen Innenräumen wie auch im Freien einzuhalten und Menschenansammlungen – besonders in Innenräumen – zu vermeiden.“

Wenn es nach unserer Regierung geht, sollen wir künftig weder gemeinsam Sprechen, Singen oder gar Lachen, auch nicht im Freien, wegen des Übertragungsrisikos. Dafür sollen wir alle Masken tragen, sogar im Freien, als angebliche einfachste Methode, der Ansteckung Einhalt zu gebieten. Dabei ist eine Maske für das Virus das, was ein Maschendrahtzaun für eine Mücke wäre – ein leicht zu überwindender „Schutz“.

Da wir keine Presse mehr haben, die ihrer Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren nachkommen würde, gelingt es der Regierung, dieses Gesetz so gut wie unbemerkt durchwinken zu lassen. 

Deshalb liegt es an jedem Einzelnen zu verbreiten, welche Gefahr für unsere Freiheit sich vor unseren Augen zusammenbraut. (https://vera-lengsfeld.de)

Hier ist der ganze Entwurf

Michael Mross kommentiert:

Unser Telegram Kanal: https://t.me/mmnews_offiziell

Unser Shop T-Shirts, Tassen, Taschen: https://shop.spreadshirt.de/mmnews/all

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

Net-Tipps
Top Videos
Videos: Relax-Kanal

Kleinanzeigen:

Italien Spitzen-Balsamico
Original, der Beste, 25 Jahre
https://balsamico.shop/de/

 

WERBEN auf MMnews

 

Aktuelle Presse
Unis warnen wegen Sparkurs vor weniger Nachwuchs an Lehrkräften

Berlins Universitäten sehen den Ausbau der Lehrkräfteausbildung wegen der Kürzungen des Senats in der Wissenschaft bedroht. Julia von Blumenthal, Präsidentin der Humboldt-Universität [ ... ]

Während Ostdeutschland und die Stadtstaaten schon jetzt hohe Anschlussquoten bei der Fernwärme aufweisen, ist die Technik vor allem in einigen westdeutschen Flächenländern immer noch [ ... ]

Nach der FDP kündigt nun auch die CDU an, die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nach einem Sieg bei der Bundestagswahl zurückzunehmen und zur alten Struktur des Gesetzes zurückzukehren. "Wir [ ... ]

Der Politikwissenschaftler Carlo Masala von der Universität der Bundeswehr in München hat die Entsendung europäischer Bodentruppen in die Ukraine ins Gespräch gebracht für den Fall, [ ... ]

Die SPD verliert nach ihren internen Debatten über den geeigneten Kanzlerkandidaten an Zuspruch bei den Wählern. Das meldet die "Bild" (Dienstagausgabe) unter Berufung auf den "Meinungstrend" [ ... ]

Nach dem Ende der Ampel-Koalition haben sich die Chancen der FDP auf einen Wiedereinzug in den Bundestag deutlich verschlechtert. Nur 32 Prozent fänden es schade, wenn die Liberalen nicht mehr im Bundestag [ ... ]

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder schließt eine Koalition mit den Grünen nicht mehr vollständig aus und schließt sich einer Formulierung von Unions-Kanzlerkandidat Friedrich [ ... ]

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.