Die Initiatoren der Aktion #allesaufdenisch haben vor Gericht im Fall der gelöschten Videos Recht bekommen. Das Landgericht Köln beschloss am Montagnachmittag per einstweiliger Verfügung, dass die Löschung mehrerer Videos nicht zulässig war.
Das Gericht begründet die Entscheidung auch mit den schwammigen Begründungen von YouTube. Die Video-Plattform hatte den Kanal-Betreibern von #allesaufdenisch lediglich erklärt, dass die Videos „gegen unsere Richtlinien zu medizinischen Fehlinformationen verstoßen“. Welche Aussagen konkret als problematisch eingestuft wurden, erklärte YouTube nicht – auch nicht auf BILD-Anfrage.
Das Gericht bemängelt, dass den Künstlern nicht mitgeteilt wurde, „welche Passage des Videos gegen die Richtlinien verstoßen“ haben soll, „sodass auch der Kammer eine entsprechende Überprüfung nicht möglich war“. YouTube dürfe nur bei „einer offensichtlichen, auf den ersten Blick erkennbaren medizinischen Fehlinformation“ Videos löschen, ohne konkrete problematische Passagen zu benennen. Bei den gelöschten Videos von #allesaufdenisch handele es sich aber um „längere Videos“, die „auch eine Vielzahl von eindeutig zulässigen Äußerungen enthalten“.
Anwalt Joachim Steinhöfel, der die Intiatoren von #allesaufdentisch vertritt, erklärte gegenüber BILD: „Die Zivilkammer 28 des Landgerichts Köln hat der Zensurmaschinerie des Monopolisten YouTube innerhalb von Stunden deutlich gemacht, dass hier rechtsstaatliche Grenzen überschritten wurden.“
Zuvor hatte BILD berichtet, dass YouTube mehrere Interview von Künstlern mit Wissenschaftlern gelöscht hatte. Konkret handelte es sich u.a. um Gespräche mit dem Leipziger Mathematik-Professor Stephan Luckhaus sowie dem Neurobiologen Gerald Hüther.