NewsGuard ist ein selbsternannter Webseiten-Wächter über Wahrheit und Falschinformation. Achgut.com geht nun gerichtlich gegen die dubiose Wahrheits-Firma vor, die in Deutschland über eine Scheinadresse vertreten ist.
"Newsguard", ein selbsternannter Wahrheitswächter im Web, präsentiert eine Liste der unglaubwürdigsten Seiten im Internet. Ganz oben mit dabei: die Markennamen der alternativen Medien.
Die Qualitätsliste mit Befund von "Newsguard":
1. EpochTimes.de. Die deutsche Ausgabe der The Epoch Times. Die Zeitung wurde von aus China stammenden Amerikanern gegründet, die der spirituellen Gemeinschaft Falun Gong nahestehen. Die Seite hat mehrfach falsche Behauptungen veröffentlicht, unter anderem über die COVID-19-Pandemie.
2. DE.RT.com. Die deutsche Webseite von RT, einem Instrument der russischen Regierung zur Verbreitung von Falschinformation und Propaganda.
3. Achgut.com. Ein konservativer Blog, der über deutsche Politik berichtet und unter anderem zu den Themen Migration und Klimawandel falsche und irreführende Behauptungen veröffentlicht hat.
Die Glaubwürdigsten - laut "Newsguard"
1. Spiegel.de. Die Webseite des Nachrichtenmagazins Der Spiegel. Die Marke gilt wegen ihrer Reichweite und ihrer Wirkung auf die öffentliche Meinungsbildung in Deutschland als Leitmedium.
Die Falschberichterstattungen und irreführunden Behauptungen zum Thema Klima und Energie und die offensichtliche Nähe zu den Grünen hat Newsguard beim Spiegel offenbar übersehen. Auch die Tatsache, dass das Blatt Millionen von der Bill Gates Stiftung erhält, wird ignoriert. Ebenso gravierende Fehleinschätzungen in Sachen Corona und Impfen.
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Vernichtendes Zeugnis für NewsGuard
Mittwoch trafen sich die Achgut Media GmbH und die NewsGuard Technologies GmbH wegen der Newsguard-Bewertung von Achgut.com als einer der „einflussreichsten deutschsprachigen Verbreiter von Fehlinformationen“ vor Gericht.
Am 29.03.2023, 14:00 Uhr, fand die Verhandlung zwischen den obigen Parteien vor der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Karlsruhe statt. Verhandelt wurde über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen der Bewertung der „Achse des Guten“ im „Misinformation Monitor: Dezember 2022“ von Newsguard. Diese lautete:
„Ein konservativer Blog, der über deutsche Politik berichtet und unter anderem zu den Themen Migration und Klimawandel falsche und irreführende Behauptungen veröffentlicht hat.“
Weiter teilt das Unternehmen mit: „Zum Jahresende 2022 hat NewsGuard auch dieses Jahr zwei Top-10-Listen zusammengestellt. Einerseits schauen wir dabei auf einige der einflussreichsten deutschsprachigen Verbreiter von Fehlinformationen im Netz, die von den NewsGuard-Analystinnen in diesem Jahr identifiziert wurden.“
In dieser Liste landete die Achse auf Platz 3, zwei Plätze „besser“ als im Vorjahr. Ist das Bewertungssystem rechtmäßig? War die Einstufung der „Achse“ als Verbreiter von Fehlinformationen tatsächlich richtig und zulässig?
Die Verhandlung endete damit, dass der Vorsitzende Richter NewsGuard fragte, ob man ein Anerkenntnis abgeben und eine Abschlusserklärung (zur endgültigen Rechtskraft) abgeben wolle. Dann würde es auch keine Urteilsgründe geben, in denen das Gericht möglicherweise Stellung zu den streitigen Punkten nehmen würde. NewsGuard lehnte ab und wird wohl einen klassischen Pyrrhus-Sieg erzielen. Aber der Reihe nach.
In der heutigen Verhandlung ging es zunächst um komplizierte prozessuale Fragen, bei deren Erörterung Interessantes über NewsGuard ans Tageslicht kam.
Die ganze Story: https://www.achgut.com/