Neuer juristischer Trick. Mit Erfolg gegen GEZ. Aktivist klärt auf. - Über 1 Million Zwangsvollstreckungen, 16 Millionen Mahnbescheide wegen ARD ZDF Beitragsservice.
Das Landgericht München hat in der vergangenen Woche in einem Verfahren in 2. Instanz der Beschwerde einer promovierten Rechtsanwältin stattgegeben.
Die Juristin hatte die Argumentation des Beitragsblockers verwendet, um die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen wirksam zu verhindern. Die Klägerin hatte seit 2022 keine Rundfunkgebühren mehr bezahlt und gegen sämtliche Festsetzungsbescheide Widerspruch eingelegt sowie letztlich Klage erhoben. Die Klägerin hatte sich zusätzlich mit einer Beschwerde gegen die Eintragung im Schuldnerregister gewandt. Ihr Widerspruch war nun erfolgreich. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, hier der Bayerische Rundfunk, hatte aufgrund des laufenden Klageverfahrens auf die weitere Vollstreckung ausdrücklich verzichtet.
"Der rechtliche Hintergrund ist von erheblicher und grundsätzlicher Bedeutung", so die Rechtsanwältin Karolin Ahrens, die das Anwaltsteam des Beitragsblockersleitet. "Sämtliche Gerichtsvollzieher in der Bundesrepublik sind seit dem 01.08.2012 freiberuflich tätig und aufgrund einschlägiger Gesetzesänderungen u.a. in der GVO (Gerichtsvollzieherordung) nicht mehr als Beamte der Justiz tätig." Voraussetzung für eine Ersatzvornahme - sprich dass ein Freiberuflicher hoheitlich tätig werden darf - ist nämlich, dass die Handlung übertragbar ist. Gemäß Art. 33 Abs. 4 GG iVm Art. 1 GG und Art. 20 Abs. 2 und 3 GG ist jedoch die Zwangsvollstreckung - die ggf. unter Anwendung oder Androhung unmittelbaren Zwangs erfolgt - nicht auf Freiberufler übertragbar und damit in der jetzigen Form verfassungswidrig.
Markus Böning von "Beitragsblocker"
Artikel: https://www.mmnews.de/politik
Beitragsblocker - 1. Hilfe gegen GEZ: https://www.keinrundfunkbeitragmehr.de/