Verdächtige Vermögensgegenstände sollen künftig eingezogen werden können - mithilfe des Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (VVBG). Zusätzlich wird ein "Ermittlungszentrum Vermögensverschleierung". Michael Mross mit den Einzelheiten.
Finanzministerium: Um den Gefahren, die durch das Einschleusen inkriminierter Vermögenswerte in das Wirtschafts- und Finanzsystem entstehen, wirksam entgegenzutreten, soll mit dem Entwurf des Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetzes (VVBG) ein neues Instrument für Finanzermittlungen in Bezug auf verdächtige Vermögensgegenstände geschaffen werden. Die Aufgaben und Befugnisse nach dem VVBG sollen dem Ermittlungszentrum Vermögensverschleierung zugewiesen werden, einer spezialisierten Einheit für administrative Vermögensermittlungen innerhalb des neuen Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität.
Anmeldung zum kostenlosen Vermögensschutz-Webinar Montag 29.7. 19 Uhr:
↪ https://vermoegensschutz-workshop.de/krisenvorsorge-mross
Zum Referentenentwurf des Gesetzes, PDF 72 Seiten: https://www.bundesfinanzministerium.de/