Die wahren Kosten der Flüchtlingskrise sind vor der Wahl eines der best gehüteten Geheimnisse. Fest steht: das von Merkel angerichtete Chaos hat die Ausgaben um Milliarden unnötig in die Höhe getrieben. Beispiel: Ausgaben für leere Betten in Niedersachsen.
Von Gotthilf Steuerzahler
Nach und nach werden Zahlen bekannt, wie stark die Flüchtlingskrise die einzelnen Bundesländer finanziell belastet und noch belasten wird. Wir hatten dieses heiße Eisen in einer Themenschwerpunkt-Ausgabe des Börsenbriefes Krisensicher Investieren bereits im Juli 2016 angepackt und sehr ausführlich die Kosten analysiert, die auf Sie, den deutschen Steuerzahler zukommen werden.
Am Beispiel des Landes Niedersachsen wird nun aufgezeigt, welche Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge bisher entstanden sind und dass das Land in diesem Zusammenhang nachteilige Verträge abgeschlossen hat.
Ein vor kurzem bekannt gewordener Bericht fasst die finanziellen Auswirkungen des Flüchtlingszustroms der Jahre 2015/2016 auf das Land Niedersachsen nachvollziehbar zusammen. Die für Niedersachsen getroffenen Feststellungen sind aber auch für die übrigen Bundesländer von Interesse, da die Herausforderungen der Flüchtlingskrise überall gleich waren.
Während im Jahr 2014 etwas mehr als 15.000 Flüchtlinge nach Niedersachsen kamen, stiegen die Zugänge im Jahr 2015 auf rund 102.000 an. Im Jahr 2016 gingen die Zugänge wieder deutlich zurück und sanken auf 31.000. In der Hochphase des Flüchtlingsstroms ging es vorrangig darum, die Obdachlosigkeit der Neuankömmlinge zu verhindern. Insofern gab es einen großen Handlungsdruck. Bund, Länder und Kommunen standen seinerzeit vor großen Herausforderungen. Oberste Priorität hatte die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge. Ein geordnetes Verwaltungshandeln war damals nur bedingt möglich, heißt es zutreffend in dem erwähnten Bericht.
Ausgaben des Landes von 1,9 Milliarden Euro für Flüchtlinge
Die flüchtlingsbezogenen Ausgabenansätze im niedersächsischen Haushalt erhöhten sich bis Ende 2016 auf rund 1,9 Milliarden Euro, wobei mehr als 40 Prozent dieser Mittel zur Weiterleitung an die Kommunen für deren Flüchtlingskosten bestimmt waren. Nach dem Haushaltsplan 2017/18 und der mittelfristigen Finanzplanung sollen die flüchtlingsbedingten Ausgaben des Landes von rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2017 auf rund 1,1 Milliarden Euro ab dem Jahr 2020 zurückgehen.
Durch den Flüchtlingszustrom erhöhte sich auch der Personalbedarf des Landes. In den Jahren 2015/16 stellte Niedersachsen über 1.500 neue Stellen für flüchtlingsbezogene Aufgaben bereit. Rund 900 dieser Stellen waren für zusätzliche Lehrer bestimmt.
Die Kündigung von Unterbringungsverträgen war kurzfristig nicht möglich
Bereits im Jahr 2014 stiegen die Flüchtlingszahlen an. Das Land Niedersachsen mietete deshalb zur Unterbringung von Flüchtlingen ab Oktober 2014 Unterkunftskapazitäten in Jugendherbergen, Hotels oder ähnlichen Einrichtungen an, da in diesen Unterkünften Plätze schnell und ohne zeitintensive Vorbereitung verfügbar waren. Dabei akzeptierte es zumindest in der Anfangsphase die Vertragsentwürfe der Betreiber.
Nach dem Rückgang der Flüchtlingszahlen im Frühjahr 2016 bemühte sich das Land um die Kündigung nicht mehr benötigter Standorte. Dies war jedoch aufgrund der Vertragsbedingungen nicht immer zeitnah möglich. In einigen Fällen sahen die Verträge vor, dass das Land sie erst mit Wirkung zum 31.12.2017 kündigen kann. Mehrere Standorte wurden faktisch nicht mehr für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Die Gesamtkosten der nicht benötigten Plätze summieren sich für das Jahr 2017 auf 19,5 Millionen Euro.
Pauschalzahlungen für zusätzliche Notunterkünfte
Im Sommer 2015 zeichnete sich ab, dass die Aufnahmekapazitäten trotz der zusätzlich angemieteten Standorte nicht reichen würden, den weiter ansteigenden Strom von Flüchtlingen unterbringen zu können. Das Land schloss daraufhin mit Hilfsorganisationen in privater Trägerschaft (Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz usw.) Verträge für 25 Notunterkünfte. Die Verträge sahen für den laufenden Betrieb Pauschalen vor, die sich aus einer fixen Grundpauschale (vorrangig für Personalkosten und Sicherheitsdienst) und einer belegungsabhängigen Pauschale (für Verpflegung), zusammensetzten. Auch mit 22 Kommunen traf das Land Vereinbarungen über den Betrieb von Notunterkünften.
Auch für nicht benötigte Kapazitäten zahlte das Land
Bei den Pauschalzahlungen an die Hilfsorganisationen entfielen durchschnittlich zwei Drittel auf die belegungsunabhängige Grundpauschale. Die Vereinbarungen mit den Kommunen sahen lediglich eine belegungsunabhängige Gesamtpauschale vor. Bei den Notunterkünften wurden die Kapazitäten zwar sukzessive abgebaut, die tatsächliche Belegung blieb aber weit hinter den vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten zurück. Im Ergebnis erhielten die Betreiber der Notunterkünfte hohe Summen für die Bereitstellung von Kapazitäten, auch wenn die Belegung nur gering war. Für den Zeitraum September 2015 bis September 2016 wird in dem Bericht eine „Leerstandsvergütung“ von über 100 Millionen Euro errechnet. Davon entfielen 73 Millionen Euro auf Notunterkünfte der Hilfsorganisationen und 33 Millionen Euro auf die kommunalen Notunterkünfte.
Das Land war seinerzeit in einer schwachen Verhandlungsposition
Angesichts der gewaltigen Kosten des Flüchtlingszustroms fallen die geschilderten Unwirtschaftlichkeiten bei der Unterbringung nicht wirklich ins Gewicht. Sie erklären sich aus der Sondersituation der Jahre 2015/16 und der seinerzeit schwachen Position des Landes bei den Verhandlungen mit den Anbietern von Unterbringungskapazitäten.
Uns steuerzahlenden Bürgern, die wir für das alles aufkommen müssen, bleibt nur die vage Aussage der Bundeskanzlerin, dass sich die Ereignisse des Jahres 2015 nicht wiederholen dürfen und nicht wiederholen werden. Da frage ich mich als unbedarfter Zeitgenosse allerdings, warum sich die Ereignisse nicht wiederholen dürfen, wenn doch angeblich alles so gut und richtig war und von den verantwortlichen Politikerinnen als humanitäre Großtat gefeiert wird. Eine Antwort auf diese Frage und eine ehrliche Stellungnahme zu diesem offensichtlichen Widerspruch, liebe Leserinnen und Leser, ist die Politik mir bisher schuldig geblieben, sagt verwirrt
Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.