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Kuwait Airways: Flugverbot für Israelis ab Frankfurt - Deutsche Richter: Alles rechtens

Rassismus in the air: Die Fluglinie Kuwait Airways muss keine israelische Staatsangehörigen ab Frankfurt befördern. Das entschied das Landgericht Frankfurt.

Was würde in Deutschland wohl passieren, wenn sich eine Airline weigern würde, Moslems oder Bürger islamischer Staaten zu transportieren? Wie würden z.B. die Grünen reagieren?

Umgekehrt scheint dagegen alles in Ordnung zu sein. Ein Aufschrei der Gutmenschenblieb jedenfalls bisher aus.

Der Fall:

Das Ticket war gekauft, der Flug bestätigt - doch in letzter Sekunde sagte die Airline ohne Vorwarnung ab. Der Grund: der Passagier stammt aus Israel. Ein bisher einmaliger Vorgang in der neueren deutschen Flugeschichte.

Der Skandal: Selbst deutsche Richter bestätigen - alles rechtens.

Die Richter wiesen mit ihrem Urteil am Donnerstag die Klage eines Passagiers gegen Kuwait Airways auf Beförderung und Entschädigung zurück. Der Kläger hatte einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait gebucht. Als die Gesellschaft von seiner israelischen Staatsangehörigkeit erfuhr, stornierte sie den Flug und berief sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1964, das Vereinbarungen mit israelischen Staatsbürgern verbietet.

Es sei der Fluggesellschaft nicht zumutbar, "einen Vertrag zu erfüllen, wenn sie damit einen Gesetzesverstoß nach den Regeln ihres eigenen Staates begehe und sie deswegen damit rechnen müsse, dort bestraft zu werden", hieß es in der Entscheidung des Frankfurter Gerichts. Das deutsche Gericht habe dabei nicht darüber zu entscheiden, ob das kuwaitische Gesetz sinnvoll sei und den Wertungen der deutschen und europäischen Rechtsordnung Bestand haben könne.

"Das ist ein beschämendes Urteil für die Demokratie und für Deutschland", sagte Nathan Gelbart, der Rechtsanwalt des Klägers. "Dieses Urteil kann nicht bestehen bleiben."

Abgewiesen wurde durch das Gericht auch die Klage nach einer nicht näher präzisierten Entschädigung. Das Antidiskriminierungsgesetz gelte nur bei einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion, nicht aber wegen einer bestimmten Staatsangehörigkeit.

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