Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt,
erhielten am Jahresende 2007 in Deutschland rund 580 000 Haushalte
Wohngeld; gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 12,9%.
Somit bezogen Ende 2007 noch 1,5% aller privaten Haushalte Wohngeld
(Vorjahr: 1,7%). Wohngeld ist ein von Bund und Ländern je zur Hälfte
getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Dieser wird - gemäß den
Vorschriften des Wohngeldgesetzes - einkommensschwächeren Haushalten
gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und
familiengerechten Wohnraum tragen können.
Bei der Wohngeldbezugsquote ist ein Ost-West-Gefälle zu erkennen.
Während - gemessen an der Gesamtzahl der privaten Haushalte - im
früheren Bundesgebiet (mit Berlin) 1,3% der privaten Haushalte zum
Jahresende 2007 Wohngeld bezogen, waren es in den neuen Ländern (ohne
Berlin) 2,4%. Im Ländervergleich wiesen Mecklenburg-Vorpommern (3,2%)
sowie Sachsen (2,9%) die höchsten Wohngeld-Bezugsquoten auf. Die
niedrigsten Bezugsquoten wurden in Bayern (0,9%) und in Hessen (1,0%)
ermittelt.
Seit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt ("Hartz-IV") und den damit verbundenen Änderungen
wohngeldrechtlicher Bestimmungen zum 1. Januar 2005 entfällt für
Empfänger staatlicher Transferleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld
II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungen) sowie Mitglieder ihrer
Bedarfsgemeinschaft das Wohngeld. Die angemessenen Unterkunftskosten der
Empfänger dieser Transferleistungen werden seitdem im Rahmen der
jeweiligen Sozialleistungen berücksichtigt, so dass sich für die
einzelnen Leistungsberechtigten keine Nachteile ergeben. Ende 2004, also
unmittelbar vor Inkrafttreten von "Hartz-IV", bezogen noch 3,5 Millionen
Haushalte Wohngeld in Deutschland.
Mit der von Bundestag und Bundesrat zum 1. Januar 2009 beschlossenen
Wohngeldreform sind Leistungsverbesserungen für die Wohngeldbezieher
verbunden.
Mieter erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss, selbst nutzende
Eigentümer erhalten Lastenzuschuss, das heißt einen Zuschuss zu den
Aufwendungen für Kapitaldienst und Bewirtschaftung ihres Eigentums.
89% der Empfängerhaushalte erhielten 2007 ihr Wohngeld als Mietzuschuss,
die restlichen 11% als Lastenzuschuss. Der durchschnittliche monatliche
Wohngeldanspruch lag 2007 bei 88 Euro: Den Empfängerhaushalten von
Mietzuschuss wurden durchschnittlich 85 Euro im Monat an Wohngeld
ausgezahlt, den Empfängerhaushalten von Lastenzuschuss durchschnittlich
117 Euro. Die monatliche Bruttokaltmiete der Mietzuschussempfänger
betrug Ende 2007 durchschnittlich 6,03 Euro je Quadratmeter Wohnfläche,
die monatliche Belastung der Lastenzuschussempfänger lag mit
durchschnittlich 4,33 Euro je Quadratmeter Wohnfläche niedriger.
Gut die Hälfte aller Wohngeldempfänger lebte allein (54%), weitere 14%
lebten in Zwei-Personen-Haushalten und 8% in Drei-Personen-Haushalten.
In den übrigen 24% der Empfängerhaushalte wohnten vier oder mehr Personen.
Neben den rund 580 000 "reinen" Wohngeldhaushalten gab es Ende 2007 in
Deutschland rund 26 000 wohngeldrechtliche Teilhaushalte in so genannten
"Mischhaushalten"; dies entspricht einer Steigerung um 3,5% gegenüber
dem Vorjahr. Dabei handelt es sich um Haushalte, in denen Empfänger von
staatlichen Transferleistungen, die nicht selbst wohngeldberechtigt
sind, mit Personen zusammen leben, die wohngeldberechtigt sind.
Die Gesamtausgaben für das Wohngeld betrugen im Jahr 2007 bundesweit
rund 924 Millionen Euro; dies entspricht einem Rückgang um 20,5%
gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2004, dem Jahr vor der Reform, beliefen
sich die Ausgaben für das Wohngeld noch auf 5,18 Milliarden Euro.
Weniger Wohngeld
Neue Videos:
- Markus Krall packt aus:Die erschütternden Fakten!
- Die Politik-Abrechnung: Krass!
- Nord-Stream: Ein Taucher packt aus
- Prof. Max Otte: Der Tag der Abrechnung rückt näher
- Hans-Georg Maaßen: Die Erosion des Rechtsstaats
- Markus Krall: Die Merkel Schadensbilanz
- Alice Weidel: Deutschland's Zukunft steht auf dem Spiel