Daeine fehlerhafte Anlageberatung grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung ist,beschäftigten sich in den vergangenen Monaten verschiedene Landgerichte mit denZinswetten der Deutschen Bank. „Institutionelle Investoren stehen vor demgleichen Dilemma wie Privatanleger: Provisionsgetriebene Beratungen gehenhäufig zu Lasten des Kunden“, bewertet Nieding-Partner Tilp die verschiedenengerichtlichen Auseinandersetzungen. Hielten Banken bestimmte Informationen ganzoder auch nur teilweise zurück, seien sie schadenersatzpflichtig. Daher solltenbetroffene Unternehmen und Kommunen Swap-Verträge gründlich überprüfen.
DasUrteil ist noch nicht rechtskräftig.