In der Föderalismuskommission II wird eine Obergrenze für die jährliche Neuverschuldung diskutiert. Kirchhof hält nichts davon, Politikern wie aus der FDP gefordert bei Überschreiten der Grenze das Gehalt zu kürzen. Man könne „ein Versagen des Staates nicht durch Disziplinierung und Bestrafung einzelner Politiker beseitigen. Zumal man ja gar nicht weiß, wer letztlich für den zu hohen Kredit verantwortlich ist: War es die Regierung oder die Fraktion im Parlament?“
Als Sanktion schlägt Ferdinand Kirchhof vor, dass bei einem Überschreiten der Schuldengrenze „im nächsten Haushaltsjahr zwingend der Anteil einer Steuer für die Tilgung reserviert ist. Sollte die Parlamentsmehrheit über den Durst leben, hat sie im nächsten Jahr weniger Geld zur Verfügung.“ Sämtliche Details dazu sollten im Grundgesetz festgeschrieben werden. „Die Vorschrift in einem einfachen Gesetz könnte flugs für unanwendbar erklärt werden“, so Kirchhof.
Der Professor war als Sachverständiger Mitglied der Föderalismuskommission I und lehrt an der Universität Tübingen Finanz- und Steuerrecht. Dem Bundesverfassungsgericht gehört er seit 2007 an.