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GEZ: Vollstreckung trotz Barzahlung

Erfahrungsbericht eines ARD-ZDF-Opfers: Trotz Barzahlung des "Beitragsservice" erfolgte eine Vollstreckung. Dem Betroffenen bleibt wohl nichts anderes übrig als zweimal zahlen.

 

Von Stefan Schulz

Bis 2013 war ich mit einem (Auto)radio bei der GEZ angemeldet. Auch das habe ich eigentlich nie eingesehen, aber wegen 5,xx Euro/Monat gehe ich nicht auf's "hohe Seil", ich habe es widerwillig bezahlt, es war halt auch ein verschmerzbarer Betrag. Ich schaue derzeit kein Fernsehen, weder privates noch öffentlich rechtliches.


Seit der Umstellung auf das "neue Beitragsmodell" habe ich die Zahlung eingestellt. Ich konnte mir nicht vorstellen, daß so eine Ungerechtigkeit in einem Rechtsstaat Bestand haben könnte. Die ersten Briefe kamen, die ersten Mahnungen, voller Zuversicht ging ich vor Gericht, als 435,55 Euro aufgelaufen waren. Ich traute meinen Ohren nicht, als der Richter seine (?) Sichtweise erläuterte.

 

Ich wurde "im Namen des Volkes", welches ja mehrheitlich den sog. "Beitrag" ablehnt, verdonnert, 435,55 EUR + Gerichtskosten und Auslagen der GEZ zu zahlen. Was soll man machen, "die" haben die Waffen.


Zu diesem Zeitpunkt kam die Idee Barzahlung vom Norbert Häring in die Öffentlichkeit. Es war mir absolut einleuchtend, daß man mit dem einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel, welches dem Gesetz nach unbeschränkt gültig ist auch den sog. „Rundfunkbeitrag“ zahlen können muß.

 

Mein Angebot zur Barzahlung unter Vorbehalt wurde von der GEZ zurück gewiesen. Um keine Vollstreckung zu riskieren, trug ich mein Anliegen beim AG Potsdam vor, der zuständige Rechtspfleger teilte meine Sichtweise und unterzeichnete die Annahmeanordnung für die Gerichtskasse und ich konnte den Betrag von 435,55 bar einzahlen, wonach ich nach nach Paragraph 378 BGB von meiner "Schuld" befreit war, ich hatte also mein "Schutzgeld" bezahlt. Der rbb wurde darüber vom AG Potsdam informiert, reagierte jedoch nicht.


Der hinterlegte Betrag wurde weiterhin als offen geführt. Zwischenzeitlich erhielt ich neue Briefe und Bescheide, widersprach, erhielt keine Widerspruchsbescheide die ich dann beim VG Potsdam einklagte - und die nur aus leeren Phrasen bestanden. Ich zahlte erneut nicht.


Ich erhielt dann Mitte 2016 Mahnungen, einen sog. "Vollstreckbaren Titel", den sich der rbb allerdings selbst ausgestellt hat oder durch seinen Beitrags"service" hat ausstellen lassen. Ich wies darauf hin, daß ich den Betrag bereits vor vielen Monaten beim Gericht schuldbefreiend hinterlegt habe und er seit dem dort dem rbb zur Verfügung stände, doch mir wurde mitgeteilt, daß die Hinterlegung unzulässig gewesen wäre (obwohl vom AG Potsdam der Hinterlegung zugestimmt wurde) und es mich nicht vor der Vollstreckung schützen würde.

 

Ich erhielt dann eine "Vollstreckungsankündigung" über den bei Gericht hinterlegten Betrag + Mahngebühren und ohne Betragsangabe, sondern sinngemäß "plus alle aufgelaufenen Beträge".


Da ich keine Vollstreckung riskieren wollte, überwies ich "unter Zwang und Vorbehalt" (was ich auch in den Verwendungszweck der Überweisungen schrieb) die offenen Bescheide bis auf die hinterlegten 435,55 EUR - und fühlte mich sicher, da ich alles bezahlt hatte.


Zur Wahrung eventueller Rückforderungsansprüche über die Verjährungsfrist von 3 Jahren hinaus, schrieb ich einen persönlichen Brief mit der Rückforderung an die neue Intendantin des rbb, ohne bisher Antwort erhalten zu haben. Alle Schreiben übrigens immer per Einschreiben mit Rückschein.


Nun vor einer Woche erhielt ich eine Vollstreckungsankündigung der Stadt Königs Wusterhausen. Mit Erstaunen stellte ich fest, daß man die von mir überwiesenen Beträge für die restlichen "aufgelaufenen Beträge" mit dem angeblich ausstehenden Betrag verrechnet hatte, der beim Gericht zur Verfügung des rbb seit nunmehr über einem Jahr bereit liegt.


Ich teilte dies der Stadt mit und wies darauf hin, daß rbb und Beitrags"service" gemäß dem Urteil des LG Tübingen 5 T 232/16 vom 16.09.2016 der rbb analog dem SWR Unternehmen seien, die keine behördlichen Bescheide ausstellen können und sich ihre Titel über das Amtsgericht beschaffen müßten und sich nicht der Verwaltungsvollstreckung ohne Richter bedienen könne. Weiter wies ich darauf hin, daß ich durch die durch die Hinterlegung des Geldes am AG Potsdam nach § 378 BGB beim AG schuldbefreit bin.


Die Stadt Königs Wusterhausen antwortete, daß alle Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt wären und man mir bis 17.03. Zeit geben würde, die Angelegenheit mit dem hinterlegten Betrag "zu klären."


Nun weiß ich nicht was "zu klären" wäre, der § 378 BGB ist eindeutig, Annahmeanordnung und Einzahlbeleg liegen vor.


Parallel dazu habe ich beim VG Cottbus geklagt, man möge feststellen, daß dem rbb und dem Beitrags"service" die Behördeneigenschaft fehle, um selbst behördliche Bescheide auszustellen, die dann ohne Richter im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt werden können. Es ist schwer vorstellbar, daß ein Gericht einen Titel ausstellt, obwohl das Geld welches vollstreckt werden soll wirksam beim diesem Gericht hinterlegt ist.


Ich habe der Stadt Stand heute noch nicht geantwortet, werde das aber fristgemäß tun und meinen Standpunkt erneut vertreten. Ich denke auch daran, persönlich mit Zeugen dort während der Sprechzeit aufzutauchen und mir die Argumentation dort anzuhören und zu widerlegen.


Ich habe nach gültigem Recht alles bezahlt und soll trotzdem vollstreckt werden. Wie kann das möglich sein?
 

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