Lieber Leser,
die Schlagzeilen lesen sich spektakulärer, als sie tatsächlich sind: VW bekennt sich vor der amerikanischen Justiz in drei Punkten schuldig. Diese sind verschwörerischer Betrug, Behinderung der Justiz und falsch ausgezeichneter Warenverkauf. Im konkreten Fall, der vor einem Bezirksgericht in Detroit verhandelt wird, geht es um die Installation von Software an 580.000 Dieselfahrzeugen, die die Abgaswerte geringer erscheinen ließ. Tatsächlich wurde der Grenzwert jedoch bis zu vierzigfach überschritten.
Das Schuldbekenntnis ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für das erfolgreiche Zustandekommen des Vergleichs. Damit übernimmt VW Verantwortung im strafrechtlichen Sinn. Der Richter erbat sich aber überraschenderweise Bedenkzeit, da ihm die Faktenlage als zu komplex erschien. So ist mit einem endgültigen Urteil über die Annahme des Vergleichsangebots nicht vor Ende April zu rechnen.
Was beinhaltet der Vergleich?
Sollte VW erfolgreich sein, wird der Vergleich trotzdem ein umfassendes Auflagenwerk. Die Geldstrafe betrüge 4,3 Milliarden Euro. Außerdem muss sich das Unternehmen verpflichten, drei Jahre lang einen externen Prüfer zu dulden. Dieser wird die Einhaltung der Umweltschutzrichtlinien überwachen und erhält Einblick in die Betriebsabläufe und alle relevanten Unterlagen. Neben der externen Prüfung muss VW seine internen Kontrollsysteme ebenfalls optimieren. Insgesamt wird der Abgasskandal in Amerika, laut Schätzungen, mit 20 Milliarden Euro zu Buche schlagen. VW entschädigt Kunden, Händler, Behörden und diverse Bundesstaaten.