Beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) hieß es dazu: „Das ist eine denkbare Lösung. Sie verschafft den Instituten bilanzielle Erleichterung.“ Außerdem könnten die Belastungen in den nächsten Jahren nach Leistungsfähigkeit abgearbeitet werden. „Bei staatlicher Hilfestellung müssen für Landesbanken gleiche Regeln gelten wie für Großbanken.“
Derzeit werkeln die Eigentümer der Landesbanken – Sparkassen und Länder – noch einzeln an Rettungsplänen für ihre Institute. Das einzige Soffin-Instrument, das auch Landesbanken nutzen, sind Liquiditätsgarantien des Bundes bei Anleiheemissionen. Auf Eigenkapital vom Staat verzichten Institute wie HSH Nordbank, BayernLB, WestLB oder die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) dagegen.
Vorbild der gemeinsamen Bad Bank für Landesbanken sei die Rettungsaktion für den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken, heißt es in Sparkassenkreisen. Der Fonds war nach der Lehman-Brothers-Pleite mithilfe einer Anleihe neu aufgefüllt worden. Garantiert wurde die Anleihe vom Soffin.
Laut Plan soll nun analog die Sicherungseinrichtung der Landesbanken als Hülle für die Bad Bank herhalten. In diese könnten die Landesbanken ihre Papiere zum Buchwert per 31. Januar 2008 einbringen. Zwar sei die Sicherungseinrichtung eigentlich dazu gedacht, eine Landesbank zu stützen. Jetzt gehe es aber darum, sie mit ihrer Satzung und ihrem Beschlussgremium als Hülle zu nutzen. Idealerweise wäre die Bad Bank keine Vollbank, sondern eine Anstalt in der Anstalt. Sie müsste die Papiere nicht zum Zeitwert bilanzieren und mit deutlich weniger Eigenkapital unterlegen, hieß es.