Achtung: Wer mit der AfD sympathisiert, die falsche Musik hört, die „falschen“ Facebookseiten liked oder sich systemkritisch äußert, fällt demnächst in die Rasterfahndung der ver.di-Blockwarte.
Von Vera Lengsfeld
Der Landesbezirk Niedersachsen /Bremen von Ver.di hat seinen Mitgliedern eine Handlungshilfe zur Bespitzelung, Denunziation und Zersetzung „rechtspopulistischer“ Kollegen in Betrieb und Verwaltung zur Verfügung gestellt. Das bemerkenswerte Dokument ist Stasimethode, wie sie im Buche steht. Ganz im Stil der berüchtigten „Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV)“ legt Ver.di hier dar, wie gegen die feindlich-negativen Kräfte des Rechtspopulismus im Betrieb vorgegangen werden soll.
Zunächst sollen „mögliche Konstellationen“ zusammengestellt werden, bei denen operative Vorgänge ansetzen könnten. Sodann sollen die feindlich-negativen Elemente aufgeklärt werden („immer ein offenes Ohr und ein offenes Auge“).
Dann setzt der operative Vorgang an: Beobachten, Bearbeiten, Isolieren, Outen, rechtlich belangen, in Workshops umerziehen, Versetzen, keine Aufstellung auf gewerkschaftlichen Listen, Funktionsverbot in der Gewerkschaft, Ausschlussverfahren. Dabei immer abgestimmt vorgehen und, ganz wichtig: „Aufpassen, dass Rechtspopulisten nicht als Opfer oder Märtyrer wahrgenommen werden!“. Das steht sogar zweimal da, in roter Farbe und mit Ausrufezeichen.
Schon die Stasi wusste: „Die politische Brisanz der Zersetzung stellt hohe Anforderungen hinsichtlich der Wahrung der Konspiration.“ So warnt auch Ver.di vor möglichen brisanten Auswirkungen eines betrieblichen operativen Vorgehens seiner Inoffiziellen Mitarbeiter. Wenn schon operativer Vorgang, dann so, dass ein „positives Signal an die Beschäftigten“ entsteht. Solidarisierung „mit den Falschen“ muss verhindert werden.
Hat die Zielperson ein gutes „Standing“, oder gar eine „Hausmacht“? Dann kann man es sich vielleicht doch nicht erlauben, sich mit ihr anzulegen. Bei „verschrobenen Einzelgänger/innen“ droht hingegen weniger Gefahr. Auf gar keinen Fall dürfe der Vorgang am Ende gegen ver.di-Aktive gewendet werden können.
Nun, ob das bei dieser Stasi-Handlungshilfe klappt? Schon kurz nach ihrem Bekanntwerden heißt es, Ver.di verlasse damit den „Boden der Verfassung, den eigenen Gewerkschaftsauftrag und den Rahmen politischer Kultur westlicher Gesellschaften“. Es gibt auch erste Anfragen von Investigativjournalisten.
Wie Ver.di schon selbst erkannte und auch die Stasi leidvoll erfahren musste: Bespitzelung, Denunziation und Zersetzungsmaßnahmen – und auch schon die Anleitung dazu – können Folgen haben, „mit denen man vorher nicht gerechnet hat.“