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GSG9: Grossrazzia gegen Schleuser und Asylmissbrauch

Schlag gegen Schleuserkriminalität und Asylmissbrauch: Spezialeinheiten der GSG 9 haben zwei mutmaßliche Schleuser verhaftet, eine Kanzlei Hanover und 22 Wohnungen durchsucht. Vorwurf: "All-Inclusive"-Schleusung"

 

Der Bundespolizei ist offenbar ein Schlag gegen Schleuserkriminalität und Asylmissbrauch gelungen: Spezialeinheiten der GSG 9 sollen am frühen Dienstagmorgen im Raum Hannover zwei mutmaßliche Haupttäter verhaftet und eine Kanzlei im Zentrum der Landeshauptstadt durchsucht haben, berichtet die "Welt".

 

Gleichzeitig durchsuchten Beamte bundesweit 22 Wohnungen und Arbeitsplätze von möglichen Mittätern, unter anderem in Berlin, Pirmasens und Köln, berichtet die Zeitung weiter.

Im Laufe der fast dreijährigen Ermittlungen konnten die Ermittler demnach eine hohe zweistellige Zahl an Taten dokumentieren und Haftbefehle erwirken.

Die Rede sei von einem ausgefeilten System des Asylbetrugs, nach Informationen der "Welt" gehe die Bundespolizei davon aus, dass sich mindestens 700 Asylsuchende mit Hilfe der Beschuldigten einen Aufenthaltstitel erschlichen hätten.

Bei dem Zugriff seien eine Schreckschusswaffe und gefälschte Dokumente gefunden worden. Die Sicherheitsbehörden werfen den mutmaßlichen Haupttätern laut des "Welt"-Berichts vor, eine Art "All-Inclusive"-Schleusung etabliert zu haben – von der Ausreise bis zum erfolgreichen Antrag:

Sie sollen vor allem Iraner und Afghanen nach Deutschland gelotst und diese systematisch auf das Anhörungsverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vorbereitet haben.

Dazu seien die Asylbewerber in Deutschland nur zum Schein zum Christentum konvertiert, um ihre Chancen zu verbessern, als Asylbewerber anerkannt zu werden, schreibt die Zeitung weiter.

Ein Rechtsanwalt soll mit den Menschen gezielt eine geschönte Identität ausgearbeitet haben, ein Dolmetscher die Betroffenen dann auf die Fragen der Asylentscheider vorbereitet haben.

Christen werden in vielen Regionen des Nahen Ostens verfolgt; Ziel der Schleuser sei es gewesen, wegen des Übertritts zum Christentum sogenannte "subjektive Nachfluchtgründe" geltend zu machen, also Gründe, die erst nach der Ausreise eintreten.

Für eine Schleusung sollen die Beschuldigten zwischen 7.000 und 13.000 Euro verlangt haben, deutlich mehr als üblich bei Schleusungen.

Im Mittelpunkt des Netzwerks stehen den Informationen zufolge ein 37-jähriger Schleuser und ein 54-jähriger Dolmetscher mit iranischen Wurzeln, sowie ein Anwalt für Asylrecht, die alle im Raum Hannover leben.

Einer der mutmaßliche Haupttäter soll mehrere Facebook-Seiten betrieben und dort für seine Dienste geworben haben, von der Ausstellung von Reisepässen bis hin zur "Betreuung" im Asylverfahren. Willigten die Menschen ein, seien sie meist mit dem Flieger aus dem Iran nach Deutschland gekommen – gegen einen hohen Geldbetrag, berichtet die "Welt" weiter.

Der Dolmetscher versuchte demnach, auch Menschen, die sich schon in Deutschland im Asylverfahren befanden, zu akquirieren. Sie sollen ihren "Kunden" vor allem kleine, dörfliche Gemeinden empfohlen haben. Dort seien die Gemeinden dankbarer für Neumitglieder.

Die Schleuser versuchten demnach auch, Pastoren in ihr Geschäftsmodell einzubinden. Über Geld sprachen sie den Angaben zufolge nicht, sie appellierten an deren Nächstenliebe und warben für die Neumitglieder.

Nach Informationen der "Welt" gehen die Sicherheitsbehörden allerdings davon aus, dass die meisten Geistlichen ablehnten. Nun ermittele die Staatsanwaltschaft Hannover gegen die mutmaßlichen Haupttäter wegen Einschleusen von Ausländern und Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung, so die Zeitung.

Auf die Schleusung steht eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren, für den Asylbetrug droht eine Strafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Bei den Ermittlungen habe die Bundespolizei eng mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusammen gearbeitet, schreibt die Zeitung. Auf die Behörde kommt demnach einiges an Arbeit zu: Sie dürfte eine Vielzahl von Fällen nochmals überprüfen müssen.

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