Gleiches Recht für alle? Grundgesetz? Alles nur Theorie, wenn der Staat Anstifter oder Täter ist. So geschehen im Fall des mutmasslichen Datendiebes Heinrich K., welcher letztes Jahr dem BND geheime Unterlagen der LGT Treuhand Vaduz / Liechtenstein für Millionen verkauft hat.
Trotz internationalen Haftbefehls muss das Fürstentum Liechtenstein bei der Fahndung nach demmutmasslichen Datendieb auf die Hilfe Deutschlands verzichten. Berlin hatein entsprechendes Rechtshilfegesuchen abgelehnt.
Die Ablehnung erfolgte auf diplomatischem Weg durch das AuswärtigeAmt in Berlin, wie die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft mitteilte. Rechtshilfegesuche wurden an die Staatsanwaltschaften inBochum und München gerichtet.
Heinrich K. wurde vor einem Jahr zur Fahndung ausgeschrieben undwird seither mit einem internationalen Haftbefehl gesucht. Er soll demdeutschen Bundesnachrichtendienst (BND) bei der LGT Treuhand gestohleneKundendaten verkauft und dafür über vier Millionen Euro kassiert haben.
Obwohl gleicher mehrere strafrechtliche Tatbestände erfüllt sind, weigern sich deutsche Behörden und Richter, das zu tun, was sie in jedem anderen Fall auch getan hätten: Die Mitarbeit und Auslieferung des Verdächtigen.
Deutschland stützt sich bei der Verweigerung auf das EuropäischeRechtshilfeübereinkommen. Demnach könne Rechtshilfe verweigert werden,wenn der ersuchte Staat der Ansicht sei, dass die Erledigung desGesuchs geeignet sei, die Souveränität, Sicherheit, die öffentlicheOrdnung oder andere wesentliche Interessen des Landes zubeeinträchtigen, schreibt die Staatsanwaltschaft in Vaduz.
Kritiker fürchten nun, dass der Staat in Zukunft einen Freibrief hat, kriminelle Methoden einzusetzen - nicht nur zum Zwecke der Denunziation.