Kampf den Steueroasen und Kampf gegen das Bankgeheimnis andererLänder. In jeder Zeitung findet sich derzeit etwas zu dieser Thematik.Ich halte diesen derzeitigen undifferenzierten Weg für sehr bedenklichfür eine freiheitlich, liberale Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung.
Für mich ist die Kapitalanlage im Ausland, also eine gezielteStreuung von Vermögenswerten bei ausländischen Banken gerade jetzt einwichtiger Beitrag zu einem professionellen privaten Vermögens- undRisikomanagement. Entgegen der derzeitigen, teilweise sehr polemischgeführten Diskussionen um die Steueroasenthematik, hat dies in KeinerWeise rein mit der immer angesprochenen Steuerhinterziehung zu tun!
Steuerhinterziehung oder Schwarzgeld stehen hier bei vielenKapitalanlegern schon lange nicht mehr im Vordergrund, nicht einmal dieSteueroptimierung. Vielmehr der verständliche und absolut legitimeWunsch nach Diskretion und Wahrung der Privatsphäre.
Ich möchte Ihnen aus diesem Grunde einmal einige Praxisbeispieleaufzeigen, welche belegen, dass das Bankgeheimnis oder der Wunsch nachPrivatsphäre eben nichts mit der Steuer zu tun hat, sondern mit derSteuerung von Vermögenswerten, getreu meinem Motto: „Das Steuern istwichtiger als die Steuern!“.
1. Uneheliche „verschwiegene“ Kinder
Sie haben ein uneheliches Kind, von dem Ihre Familie nichts weiß undauch nach Ihrem Tod nichts wissen soll. Über eineVermögensstrukturierung, gerade über Ausländische Lebensversicherungenbeispielsweise können Sie hier eine flexible Begünstigung vornehmen,auch für Ihren Todesfall. Vermögenswerte können somit außerhalb desNachlasses, diskret übertragen werden. Nicht diskret gegenüber demStaat, sondern diskret gegenüber Ihrer Familie!
2. Geliebte/r
Sie haben eine Geliebte (oder einen Geliebten), von dem Ihre Familie nichts weiß. Sie möchten dieser Person nach Ihrem Tod etwas zukommen lassen. Sie wollen allerdings auch nach Ihrem Tod dieses Geheimnisbewahren und können somit natürlich keine testamentarische Verfügung vornehmen.
3. Probleme im Familienkreis
Sie haben Probleme im Familienkreis, beispielsweise mit IhrerEx-Frau (oder Ihrem Ex-Mann), mit Ihren Kindern, mit IhrerSchwiegertochter oder Ihrem Schwiegersohn. Mir sind hier Fälle aus derPraxis bekannt, in denen beispielsweise drogenabhängige odercharakterlich noch nicht gefestigte Kinder vor dem Geld „geschützt“werden sollen, bis sie beispielsweise einen Weg aus ihrer Lebenskrisegefunden haben.
Ebenso gibt es immer wieder den Fall, dass Eltern diskret bestimmteKinder besser stellen wollen, beispielsweise weil diese ihnen aus denunterschiedlichsten Gründen (Pflege im Alter, Verhalten, Wertschätzung)näher stehen als die anderen Geschwister.
4. Sie sind Homosexuell - Gegenseitige Absicherung
Sie sind homosexuell und möchten sich und Ihren Lebenspartnerabsichern. Hier stoßen Sie bei der Vermögensübertragung auf erheblicheNachteile und Hürden, vor allem, wenn Sie sich nicht für die sogenannteeingetragene Lebenspartnerschaft ( Homo-Ehe) entscheiden.
Vielleicht haben Sie in diesem Fall auch einen hohenDiskretionsbedarf, wenn Sie Ihre Neigungen nicht öffentlich gemachthaben. Das ist immer noch häufig der Fall. Denn gerade Unternehmer oderPersonen im öffentlichen Fokus haben weiterhin Nachteile zu befürchten,wenn sie sich „outen“.
5. Diskretionsbedarf innerhalb der Familie
Sie wollen nicht, dass Ihre Kinder oder Ihre zukünftigeEhefrau/Ehemann frühzeitig wissen, wie viel Geld Sie wirklich haben.Geld kann ja bekanntlich den Charakter verderben, und viele Eltern oderPartner möchten nicht, dass Kinder zu früh von großen Vermögenswertenerfahren. Sie können in solchen Fällen die Begünstigtenregelung aufeinen Zeitpunkt legen, zu welchem Sie davon ausgehen, dass Ihre Erbendie nötige menschliche wie fachliche Reife haben.
6. Individuelle, flexible Vermögensübertragungen
Gerade Großeltern übertragen gerne Vermögenswerte direkt auf ihre„Lieblingsenkel“ und wollen die gesetzliche Erbfolge für bestimmteVermögensbestandteile umgehen. Dies ist ebenfalls durch Strukturenmöglich, welche auch diskret vor den eigenen Kindern umgesetzt werdenkönnen. Auch der Schwiegersohn oder die Schwiegertochter sollenmanchmal „ausgeschlossen“ und stattdessen direkt die Enkel bedachtwerden.
7. Vermögens- und Haftungsschutz
Ein weiteres wichtiges Anwendungsgebiet ist der Haftungsschutz fürUnternehmer: Sie sind beispielsweise Geschäftsführer einer GmbH undgehen somit in Ihrem operativen Geschäft unternehmerische Risiken ein.
Wenn Sie nun auch ein Haus und ein Wertpapierdepot haben, ist esnicht zwangsläufig so, dass Sie bei einer Schieflage Ihrer GmbH nur mitIhrem Stammkapital haften. In Deutschland gibt es unter Umständen aucheine Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer. Dies kannbeispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie eine Schieflage IhrerGesellschaft falsch beurteilen. Dann können – bei entsprechendemGerichtsurteil – auch Ihr Eigenheim und Ihr Wertpapierdepot in dieKonkursmasse mit einfließen.
Viele GmbH-Geschäftsführer haben aus diesem Grunde beispielsweiseihr Eigenheim auf ihre Ehefrau überschrieben, um dieses Haftungsrisikozu minimieren. Allerdings gehen Sie mit diesem Transfer des Eigentumsauf Ihre Frau natürlich ein neues Risiko ein, nämlich das einerScheidung.
Nicht selten passiert es gerade im Falle einer Insolvenz, dass diedaraus auch immer resultierenden psychischen Anspannungen auchAuswirkungen auf Ihr Privatleben haben. Und wenn Ihre Frau Sie danneventuell verlässt – dieses Risiko ist in Deutschland rein statistischnun mal sehr hoch, da jede 3. Ehe geschieden wird –, haben Sie IhrEigenheim, rein vom rationalen Risikomanagementgedanken her, eben nichtabgesichert.
Ich weiß, dass bei diesem Thema oft viele Emotionen vorhanden sind und die Rationalität ausgeblendet wird, aber auch hier kann ich aus meiner Praxiserfahrung sagen, dass vieleehemals verliebte Paare nur wenige Jahre später die erbittertstengerichtlichen Auseinandersetzungen geführt haben. Wenn man frühzeitigund gemeinsam die richtigen Strukturen schafft, ist dies aus meinerSicht der sehr viel intelligentere Weg.
Jedenfalls immer für den Ehepartner, der entweder das Hauptvermögenmitbringt oder den Zugewinn erwirtschaftet, und das muss natürlichnicht zwangsläufig immer der Ehemann sein! Hier müssen Sie übrigensauch gerade in guten Zeiten (also Ihre Firma ist wirtschaftlicherfolgreich und Ihre Ehe intakt) die entsprechenden Strukturenschaffen. Nicht erst dann wenn Sie kurz vor der Insolvenz stehen undIhre Ehe kurz vor dem Aus steht. Dann ist es zu spät.
Schutz der Familie bei gleichzeitigem Schutz vor der Familie
Das bedeutet, Sie müssen zum einen für Ihre Familie vorsorgen, fallsdie Firma in Schieflage gerät, und zum anderen Ihre Firma schützen –also sie vor Ihrer „Familie“ schützen –, falls Ihre Ehe in die Brüchegeht. Ebenso ist die Wahrscheinlichkeit für Streitigkeiten mit anderenFamilienangehörigen wie Kindern, Eltern oder Geschwistern in derheutigen Zeit ja auch sehr hoch, mit teilweise gravierendenfinanziellen Folgen, gerade bei Erbstreitigkeiten.
8. Risikomanagement: Rechtliche Diversifikation und geografische Streuung
Ausländische Lebensversicherungen, beispielsweise aus Luxemburg oderLiechtenstein sind rechtlich eine eigenständige „juristische Person“.Sie schaffen also durch Abschluss einer Lebensversicherung eineeigenständige, rechtlich isolierte Gesellschaftsform für Teile IhrerVermögenswerte.
Das ist über Ausländische Lebensversicherungen bereits ab 50.000Euro möglich. Im Falle von Sparverträgen sogar bei bestimmten Anbieternbereits ab 50 Euro. Für andere Gesellschaftsformen wie Stiftungen oderTrusts beispielsweise würden Sie das 10-fache Anlagevolumen benötigen.
Sie schaffen somit eine rechtliche Streuung Ihres Vermögens unddurch Nutzung ausländischer Anbieter, Bankplätze und Rechtsräumezusätzlich noch eine geografische Verteilung Ihrer Werte. Das bedeutetin der Praxis ein besseres Anlage- und Risikomanagement auch über dasreine Verwalten Ihrer Wertpapiere hinaus.
Eine ausländische Lebensversicherung beispielsweise wird somit zueiner eigenständigen und isolierten Gesellschaft, der den Schutz IhrerVermögenswerte deutlich verbessert. So wie Sie ausDiversifikationsüberlegungen Aktien aus unterschiedlichen Branchen oderLändern kaufen, sollten Sie auch – je nach Höhe Ihrer Vermögenswerte –überlegen, Ihre Vermögensstrukturen in unterschiedlichen Rechtesräumenund bei verschiedenen Banken zu verteilen. Grundlagen für all dieseModelle sind für mich jedoch intakte Bankgeheimnisse.
Die Grundlagen zu diesen Modellen und Strategien eines optimiertenRisikomanagements finden Sie beispielsweise auch in meinem Buch „Geopolitische Vermögenssteuerung“, falls Sie dieses noch nicht gelesen haben.
Mein Fazit
Durch die Verteilung von Vermögenswerten auf mehrere Länder mitunterschiedlichen Rahmenbedingungen und geografischen Lagen,differierenden Gesetzgebungen sowie verschiedenen Banken undVermögensverwaltern streuen Sie operative und strategische Risiken,ohne dass grenzüberschreitende Querverbindungen der einzelnen Anbieternegative Einflüsse haben.
Nicht zu vergessen bleibt, dass Sie auf diese Weise auch von denbesseren Rahmenbedingungen im Ausland profitieren, zum Beispiel in Formvon höher Beratungskompetenz, einem besseren Produktangebot oderflexibleren Anlagemodellen. Das alles schlägt sich schließlich in IhrerRendite nieder, was in der Praxis einen höheren Vermögensschutzbedeutet. Wenn Sie dann noch Teile Ihres Vermögens in eine juristische Person einbringen reduzieren Sievor allem Risiken, die beispielsweise durch Streitigkeiten, Scheidung,Erbfolgen, Schenkungen oder im allgemeinen negativen Rechtssprechungenund höherer Gewalt entstehen können.
Beichtgeheimnis, Ärztliche Schweigepflicht, Schweigepflicht eines Anwaltes
Das hat mit Steuerhinterziehung nichts, aber absolut gar nichts zutun! Deswegen gehört für mich das Bankgeheimnis in meinemDemokratieverständnis genauso geschützt und anerkannt, wie dasBeichtgeheimnis, die Ärztliche Schweigepflicht oder die Schweigepflichteines Anwaltes!
Das Arztgeheimnis beispielsweise stellt eine wesentliche Grundlagedes Vertrauens des Patienten in den Arzt dar. Das Arztgeheimnis istdamit die Grundlage der rückhaltlosen Offenbarungsmöglichkeit für denPatienten gegenüber seinem Arzt. Diese rückhaltloseOffenbarungsmöglichkeit ist aber aus meiner Sicht auch gerade gegenüberdem Vermögensberater des Vertrauens dringend notwendig.
Markus Miller --->GEOPOLITICAL.BIZ