Der Großaktionär des Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate, Christopher Flowers, wird wegen des am Freitag beschlossenen Enteignungsgesetzes möglicherweise auch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorstellig.
„Zu den rechtlichen Schritten, die Flowers jetzt ins Auge fasst, zählt die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen, aber auch ein Vorgehen gegen das Enteignungsgesetz selbst“, sagte ein Flowers-Vertrauter der Wirtschaftszeitung €uro am Sonntag laut Vorabbericht (E-Tag: 4./5.4.2009).
„Eine Verfassungsbeschwerde ist auf jeden Fall eine Option, die Flowers prüfen wird.“
Der Bundesrat hatte am Freitag das so genannte Enteignungsgesetz abgesegnet. Es sieht vor, dass der Bund die HRE-Aktionäre notfalls gegen eine Abfindung enteignen kann. Von einem solch drastischen Schritt wäre Flowers, der rund ein Viertel der HRE-Anteile hält, besonders betroffen.