Wohnungen kalt enteignet – Staat greift in Privateigentum ein. Die Sanierungskosten im mittleren fünfstelligen Bereich muss obendrein der Eigentümer tragen.
Ein Eigentümer aus Hamburg wurde aktuell durch das zuständige Bezirksamt enteignet. Das berichten übereinstimmend das „Hamburger Abendblatt“ und „Focus.“
Das Bezirksamt hat die Wohnungen einem Treuhänder übergeben, saniert sie und bietet sie zur Vermietung an.
Die Sanierungskosten im mittleren fünfstelligen Bereich für neue Böden, Heizung und Wände muss obendrein der Eigentümer tragen. Auch die neuen Mieter kann er sich nicht aussuchen, sondern muss sie akzeptieren. Grund für diese Maßnahme sei der zu lange Leerstand der Immobilie.
Dazu erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete Detlev Spangenberg:
Diese Maßnahme wäre, wenn sie sich so darstellt, ein Verstoß gegen alle Rechtsgrundsätze, denn wenn ich nicht mehr Eigentümer bin, dann kann ich auch nicht mehr für Verpflichtungen in Anspruch genommen werden.
Dieser Hamburger Fall zeigt, wo es hingeht, wenn die sogenannten etablierten Parteien ab 24. September 2017 wieder die Geschicke in Deutschland bestimmen können. Vor allem stellt sich die Frage: Was kommt als Nächstes?
Dass es in deutschen Städten zu wenige Wohnungen gibt, ist allein dem Versagen der jeweiligen Regierungen zuzuschreiben. Wer Fördermittel kürzt und das Bauen verteuert, wer zu wenige Baugebiete ausweist und notwendige Genehmigungen für Neubauten nicht erteilt – den allein trifft die Schuld an der Misere auf dem Wohnungsmarkt!
Fazit: Um selbst verschuldeten Wohnungsmangel zu kaschieren, scheint den in Hamburg Regierenden auch das Mittel der Enteignung recht zu sein. Die Antwort muss am 24. September 2017 zur Bundestagswahl gegeben werden.