Der Berliner U-Bahn-Treter, der eine Frau die Treppe hinab trat und schwer verletzte, ist angeblich nicht voll schuldfähig: Erhebliche "Verminderung der Steuerungsfähigkeit" und "hirnorganische Störung".
Im Prozess gegen den Berliner U-Bahn-Treter könnte noch am Nachmittag ein Urteil fallen. Nachdem ein Gutachten den Angeklagten für mit großer Wahrscheinlichkeit nicht voll schuldfähig erklärt hat, will das Landgericht nun die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung hören.
Ein Experte erklärte vor Gericht, dass eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Swetoslaw S. nicht auszuschließen sei. Mehrere Faktoren wie eine vorliegende hirnorganische Störung des Angeklagten nach einem Autounfall vor einigen Jahren sowie Missbrauch von Alkohol und Drogen hätten zu der Diagnose geführt.