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Wegen Verweigerung eines Schulausflugs in Moschee: Eltern vor Gericht

In manchen Fällen schlägt die deutsche Justiz erbarmungslos zu. So auch in Schleswig Holstein, wo Eltern den Schulbesuch ihres Sohnes in einer Moschee ablehnten. Weil sie sich weigerten, ein Bußgeld zu bezahlen, landet der Fall nun vor Gericht. - Spendenaufruf für die Rechtsverteidigung der Eltern

 

Die Vorgeschichte:

In Rendsburg machte die Erdkundeklasse einen Ausflug in die Moschee, Thema laut Lehrplan: „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“.

 

Wie aber erschließt sich einem 13-jährigen Kind das Thema „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ durch den Besuch einer Moschee in einer norddeutschen Kleinstadt? Zumal das islamische Gotteshaus im Norden laut Verfassungsschutz sogar im Verdacht steht, islamistischen Terrorismus zu befördern.

 

Das dachten auch die Eltern eines Schülers, suchten den Dialog mit der Schule und einen Ausweg vor der von ihnen befürchteten religiösen Indoktrination ihres Kindes. Die Eltern und das Kind gehören nämlich keiner Glaubensgemeinschaft an und vertreten die Auffassung, daß man niemanden gegen seinen freien Willen zum Betreten eines Sakralbaues zwingen kann.

 

Bußgeld 300 Euro

Doch dier Schulleiterin bestand auf den Moschee-Zwang. Die Eltern verweigerten dies. Folge: Ein Bußgeld i.H.v. 300 Euro.

Da die Eltern auch die Zahlung des Bußgeldes verweigerten, landet der Fall nun vor Gericht.

 

 

Die Schulleiterin hatte die Eltern angezeigt und der Landrat hat zwei Bußgeldbescheide (einen gegen die Mutter und einen gegen den Vater) verfügt, weil das Kind an der „Informationsveranstaltung“ in der Moschee nicht teilnahm und zu Hause blieb.

 

Die Eltern wurden von der deutschen Justiz wie Schwerverbrecher behandelt. Es gab ein "Anhörungsverfahren", es wurde "ermittelt". Laut Bußgeldbescheid wurden "keine entlastenden Tatsachen hervorgebracht". Die Eltern hätten deshalb "vorsätzlich gehandelt".

 

Das Verbrechen: Durch die Weigerung des Moschee-Besuchs hätten sie als Erziehungsberechtigte "nicht genügend für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes gesorgt".

 

Kampf durch die Instanzen?

In dieser als "Rendsburger Schulschwänzer-Fall" bekannten Auseinandersetzung ist der Kampf um das Recht nun in seine erste entscheidende Phase eingetreten. Am 11. August 2017, um 13 Uhr, wird der Fall vor dem AMTSGERICHT MELDORF in Schleswig-Holstein verhandelt, und dem Zeitgeist zufolge ist leider mit einer Verurteilung der unschuldigen Eltern zu rechnen.

 

Erforderlich ist voraussichtlich die weitere Rechtsverteidigung vor dem Oberlandesgericht und in letzter Instanz vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieser Rechtskampf kostet die armen Eltern nicht nur Zeit und Nerven, sondern vor allem auch Geld.

 

Es wäre ein Zeichen der Solidarität, die Eltern, die sich gegen den Zeitgeist wehren, und ihr Kind vor dem "Klassenausflug" in die Rendsburger Moschee beschützt haben, in aller Form zu unterstützen.

 

Wer es sich leisten kann, darf seine Unterstützung gerne mit einer großzügigen Spende auf das Treuhand-Konto des Verteidigers Rechtsanwalt Alexander Heumann (Düsseldorf) zum Ausdruck bringen. Jeder Betrag ist herzlich willkommen und wird ausschließlich zweckgebunden zur Zahlung der Verteidigungskosten verwendet.

 

Rechtsanwalt Heumann ist gewillt, in diesem Fall durch alle Instanzen zu gehen, um festzustellen, ob die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit in Deutschland noch einen Wert hat oder ob in Deutschland in Zukunft jeder Schüler gezwungen werden kann, eine Moschee zu besuchen.

 

Spendenkonto:

RA-Anderkonto des Verteidigers und Fachanwalt für Familienrecht

Empfänger: Alexander Heumann,

Bank: Deutsche Bank Düsseldorf

IBAN: DE40 3007 0024 0488 3146 00

Verwendungszweck: Rendsburger Schulschwänzer-Fall

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