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Abgas-Affäre: Selbstverteidigung für Diesel-Fahrer

Dieselfahrer schauen derzeit in die Röhre. Ihnen droht ein massiver Wertverlust ihrer Fahrzeuge und möglicherweise auch ein Fahrverbot in größeren Städten. Die Hersteller lehnen die Rücknahme der Autos ab. Doch es gibt eine Möglichkeit zur Selbstverteidigung – wenn das Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast wurde.

 

Von Roland Klaus

Anders als US-Verbrauchern zeigt Volkswagen seinen deutschen Kunden eine lange Nase, wenn es um die Rückgabe ihres Diesel-Fahrzeugs aufgrund der Abgas-Manipulationen. Rückabwicklung? Wandlung? Schadensersatz gar? Fehlanzeige! Während die amerikanischen VW-Fahrer einen goldenen Handschlag bekommen haben und ihre Autos zurückgeben konnten, werden die Deutschen mit einem fragwürdigen Software-Update abgespeist. Dass die Autos künftig schwer verkäuflich sein dürften, interessiert die Hersteller nicht.

 

Doch alle Verbraucher, die den Kauf auf Pump finanziert haben, können sich wehren – mit dem sogenannten Widerrufsjoker. Dieser Widerrufsjoker ist seit einigen Jahren von den Baufinanzierungen bekannt. Dabei widerrufen Verbraucher ihre laufenden Darlehen unter Hinweis auf fehlerhafte Darlehensverträge, um von den niedrigen Zinsen zu profitieren. Die Interessengemeinschaft Widerruf hat bereits mehr als 10.000 solcher Verträge geprüft. Der gleiche Mechanismus greift auch bei Autokrediten – mit einem charmanten Unterschied. Denn während die Immobilienbesitzer ihr Haus oder ihre Wohnung behalten, können Autokäufer gleichzeitig den Erwerb des Fahrzeugs rückgängig machen.

 

Denn in den meisten Fällen sind Kfz-Kauf und Abschluss des Darlehens ein sogenanntes „verbundenes Geschäft“. Sie werden gemeinsam abgeschlossen – meist beim Autohändler. Zudem kommt das Darlehen zumeist von einer Autobank, also einer Tochter des Autoherstellers. Und genau hier steckt die Chance für alle, die ihren Diesel aufgrund der Abgasmanipulationen loswerden wollen.

 

Denn nach Untersuchungen der Interessengemeinschaft Widerruf weisen auch Darlehen der VW-Bank zahlreiche Fehler auf, die dafür sorgen, dass die normale Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. Der Kredit ist somit noch Jahre nach Abschluss widerrufbar. Die Folge ist eine sogenannte Rückabwicklung. Der Käufer erhält die Anzahlung sowie sämtliche inzwischen geleisteten Tilgungszahlungen zurück. Die restliche Kreditschuld wird gelöscht. Das Auto wird an den Hersteller zurückgegeben. Lediglich die Zinszahlungen darf die Bank behalten. Aber diese fallen bei Kfz-Darlehen in der Regel nicht weiter ins Gewicht, da es sich zumeist um subventionierte Kredite mit Minizinsen handelt.

 

Besonders interessant ist die Vorgehensweise für Krediten, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen worden sind. Denn in diesen Fällen schuldet der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Autos.

 

Die Experten der Interessengemeinschaft Widerruf haben sich die Kreditverträge der wichtigsten deutschen Autobanken angeschaut. Doch dabei kam heraus: So gut wie kein Vertrag ist fehlerfrei. Besonders deutliche Fehler haben wir entdeckt bei Darlehen aus dem VW-Konzern (VW Bank, Audi Bank, Skoda Bank, Seat Bank), aber auch bei Mercedes, Ford und der Santander Bank, die zahlreiche Autokäufe finanziert hat.

 

Vergleichsweise gut (aber trotzdem nicht fehlerfrei) sind dagegen die Kreditverträge bei der BMW Bank und der BW Bank, die viele Porsche-Käufe finanziert hat.

 

Die meisten dieser Fehler reichen unseres Erachtens aus, um den Kredit widerrufbar zu machen. Das hat offenbar inzwischen auch Volkswagen eingesehen. Wie das ZDF berichtet, hat der Autohersteller in einem Gerichtsverfahren nicht nur angeboten, das Darlehen rückabzuwickeln (also die Anzahlung und Tilgungszahlungen zurückzuzahlen) - zusätzlich sollte der Verbraucher das Auto sogar kostenlos behalten dürfen. Die Wolfsburger werfen bei diesem Vergleichsvorschlag offenbar alles in die Waagschale, um ein richterliches Urteil zu vermeiden.  

 

Ganz wichtig: Es geht hier nicht um ein reines VW-Thema und nicht um ein Diesel-Thema! Die Möglichkeit des Kredit-Widerrufs steht allen Verbrauchern offen, die ein Kfz gekauft und finanziert bzw. geleast haben. Sehr wahrscheinlich wird anwaltliche Unterstützung nötig sein, um den Widerruf umzusetzen. Aber die Kosten sind überschaubar. Solange Verbraucher das Darlehen nicht widerrufen haben, können Sie noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die die Kosten für den Rechtsstreit übernimmt.

 

Lassen Sie in einem ersten Schritt kostenlos und unverbindlich durch einen spezialisierten Anwalt prüfen, ob ihr Kreditvertrag fehlerhaft ist und für einen Widerruf in Frage kommt. Dazu benutzen Sie das Prüfungsformular der Interessengemeinschaft Widerruf. Innerhalb weniger Tage bekommen Sie eine Rückmeldung und wissen, ob eine Rückabwicklung des Vertrags möglich ist.

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