Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat im Zusammenhang
mit dem Gesetz zur Sperrung von Kinderpornografie im Internet den Vorwurf
der Zensur zurückgewiesen. „Dass Bilder von vergewaltigten Kindern nicht frei
zugänglich sind, das ist keine Zensur“, sagte sie der ZEIT. „Im Internet gelten
keine anderen Freiheiten als anderswo. Denn wer kinderpornografische Bilder
im Netz anklickt, der missbraucht die Kinder erneut und gibt einen Anreiz für die
Produktion immer neuer Bilder“, begründete von der Leyen das neue Gesetz.
Die Politikerin war von Gegnern des Gesetzes als „Zensursula“ bezeichnet worden.
Die Familienministerin machte auch klar, dass nach der Sperrung von Internetseiten
auf der Grundlage einer Liste des Bundeskriminalamtes (BKA) zufällige
Besucher dieser gesperrten Seiten keine Konsequenzen befürchten müssen.
„Es stimmt nicht, dass jeder kriminalisiert wird, der zufällig auf eine gesperrte
Seite gerät“, sagte sie. Diese Daten würden sofort gelöscht. Leyen äußerte sich
in der ZEIT im Rahmen eines Streitgespräches mit der Initiatorin einer Petition
gegen das Gesetz, Franziska Heine.
Heine wiederholte ihren Zensurvorwurf. „Es wird mir unmöglich gemacht nachzuvollziehen,
ob ich zu einem Thema tatsächlich umfassend Informationen im
Netz finde. Das ist für mich Zensur“, sagte sei. Vor allem die Sperrliste des BKA
sei intransparent, es gebe „keine Möglichkeit nachzuvollziehen, welche Seiten“
auf die Liste kämen, sagte sie. Heine kündigte eine Klage gegen das Gesetz
an: „Ganz sicher werden wir aber auch die juristischen Wege beschreiten und
Verfassungsklage einreichen“, sagte Heine, deren Eingabe an den Petitionsausschuss
des Bundestages von 134.000 Personen unterzeichnet wurde.